Moderator spricht auf Bühne zu Menschen im Publikum

Bürgerbeteiligung

Unabhängig von den umfassenden Planfeststellungsverfahren gibt es eine öffentliche Diskussion darüber, ob es neue Formen einer Bürgerbeteiligung bedarf. So hat das Bundesverkehrsministerium 2012 ein „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ veröffentlicht. Darin empfiehlt das Ministerium, informelle Beteiligungsmodelle einzuführen und die bestehenden Veröffentlichungspflichten auf das Internet auszudehnen, ohne dass Gesetze in diese Richtung geändert werden müssten. Das Ministerium rät den planenden Behörden und Unternehmen, sich schon in frühen Phasen des Projektes ein Bild von den zu erwartenden Reaktionen der betroffenen Bevölkerung zu machen und sie dementsprechend in die Planung einzubeziehen. Umfassende Informationen im Vorfeld sollen helfen, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und den Nutzen von Infrastrukturprojekten für die Allgemeinheit besser zu vermitteln.

In der öffentlichen Diskussion prallen oftmals unterschiedliche Meinungen und Argumente aufeinander: Bürger im Umland der Flughäfen befürchten Lärmbelastungen oder sorgen sich um den Wert ihrer Grundstücke. Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften sind auf einen wirtschaftlichen und planbaren Betrieb ihrer Unternehmen angewiesen und gleichzeitig regional bedeutende Arbeitgeber. Bürgerinnen und Bürger und die heimische Wirtschaft sind an einer guten Mobilitätsanbindung auf dem Luftweg interessiert, gleichzeitig aber soll das Ruhe- und Schutzbedürfnis der Menschen nicht aus den Augen verloren werden.

All diese Interessen sind legitim und müssen in Einklang gebracht werden. Dabei sollen die Beteiligten ihre Sichtweisen und Vorschläge einbringen können. Mit den Fluglärmkommissionen an den einzelnen Flughäfen gibt es dazu feste, gesetzlich vorgeschriebene Institutionen, die sich mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flugplatzes beschäftigen. In den Fluglärmkommissionen sind unter anderem die von Fluglärm betroffenen Gemeinden und die Luftverkehrswirtschaft vertreten. Dort wird unter anderem darüber diskutiert, welche Flugrouten und Flugverfahren genutzt werden sollen, welche aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen in Betracht kommen und wie hoch die Lärmkomponente bei den Flughafenentgelten sein soll.

Die Diskussionen in Fluglärmkommissionen fließen in behördliche Entscheidungen ein. Die zuständigen Behörden sind zwar nicht an das Beratungsergebnis der Fluglärmkommission gebunden. Doch wenn sie vom Beratungsergebnis der Kommission abweichen, weil sie die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder nicht durchführbar halten, dann müssen sie das begründen.

Neben den Fluglärmkommissionen an den einzelnen Flughäfen gibt es einen Fluglärmausschuss auf Bundesebene. Will der Gesetzgeber bundesweit geltende Vorschriften zum Schutz vor Fluglärm erlassen, muss er diesen Ausschuss im Vorfeld anhören. Die Mitglieder werden je zur Hälfte vom Bundesumwelt- und vom Bundesverkehrsministerium bestimmt. Dazu gehören zurzeit Vertreter der Fluggesellschaften, der Flughäfen, der Deutschen Flugsicherung, der Landesbehörden, der Wissenschaft, der Bürgerinitiativen, diverser Umwelt- und Verkehrsverbände sowie des Umweltbundesamtes.

Ansprechpersonen

Ralf Seeliger
Leiter Infrastruktur
ralf.seeliger@bdl.aero
+49 30 520077-101
Carola Scheffler
Pressesprecherin
carola.scheffler@bdl.aero
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