Bagger auf Baustelle

Wie werden Flughäfen und Flugrouten geplant und genehmigt?

In diesen Verfahren werden unter anderem die Auswirkungen des geplanten Projekts auf die Umgebung erfasst und in mehreren Stufen mit der Bevölkerung diskutiert. Seit Anfang der 1990er Jahre wird verstärkt über die Weiterentwicklung des Planungsrechts diskutiert. Dabei geht es u.a. um Fragen, wie Genehmigungsprozesse beschleunigt werden können, wie die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten bei den Bürgern durch mehr Transparenz erhöht und wie die Rechts- und Planungssicherheit bei öffentlichen und privaten Investoren sichergestellt werden kann.

Raumordnungs- und das Planfeststellungsverfahren für die Genehmigung von Flughäfen

Die wichtigsten Schritte bei der Genehmigung von Flughäfen sind das Raumordnungs- und das Planfeststellungsverfahren. Bei dem Raumordnungsverfahren geht es darum zu prüfen, ob und wie das neue Projekt in die vorhandene Umgebung integrierbar ist, und gleichzeitig Lösungen für eventuell widerstreitende Interessen zu finden.

Zuständig für das Raumordnungsverfahren ist die jeweilige Landesplanungsbehörde. Sie beteiligt den Vorhabenträger sowie Fachbehörden, Umweltverbände und die Öffentlichkeit an diesem Prozess. Teil des Raumordnungsverfahrens ist auch die Umweltverträglichkeitsprüfung. Darin untersuchen Gutachter oder die zuständigen Behörden mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, das heißt auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Landschaft und das Klima sowie auf Kulturgüter. In diesem Prozess werden die Bürger aktiv beteiligt.

Gleiches gilt für das Planfeststellungsverfahren, das sich an das Raumordnungsverfahren anschließt. Im Planfeststellungsverfahren werden die Bürger von den Plänen unterrichtet und können Einwendungen vorbringen, die dann in Erörterungsterminen mit ihnen zu diskutieren sind. Das Planfeststellungsverfahren ist der entscheidende Schritt auf dem Weg zur Realisierung eines Großprojektes. In ihm werden die Belange der Beteiligten und der Öffentlichkeit berücksichtigt, gewürdigt und gegeneinander abgewogen. Der Beschluss ist bindend, soweit er nicht erfolgreich angefochten wird. Ein solcher rechtskräftiger Beschluss ist für den Vorhabenträger auch deshalb von entscheidender Bedeutung, weil mit einem großen Infrastrukturvorhaben in der Regel erhebliche Investitionen verbunden sind.

Eigenständige Prozesse für Flugrouten und Flugverfahren

Die Flugrouten bzw. Flugverfahren werden erst nach Genehmigung eines Bauprojektes in einem eigenständigen Prozess endgültig festgelegt. So können die jeweils neuesten Flugverfahrenstechnologien berücksichtigt werden. Bei der Planung geht es vor allem um Fragen der Sicherheit und der geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs.

Flugverfahren werden per Rechtsverordnung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) festgelegt, das für den Gesamtprozess verantwortlich ist. Die Planung erfolgt durch die Deutsche Flugsicherung (DFS). Hat die Flugsicherung ihre Planungen, Lärmberechnungen und Abwägungen fertiggestellt, werden sie der Fluglärmkommission zur Beratung vorgestellt. Für jeden Verkehrsflughafen wurde gemäß Luftverkehrsgesetz ein solches Gremium eingerichtet. In ihm sitzen Vertreter der Gemeinden, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Fluggesellschaften und des Flughafenbetreibers sowie der beteiligten Behörden. Berücksichtigt die Flugsicherung die Empfehlungen der Fluglärmkommission nicht, muss sie dies begründen.

Von der ersten Planung eines Flugverfahrens bis zum Erlass der entsprechenden Durchführungsverordnung dauert es meist mehrere Monate. Der Prozess kann sich aber auch bis zu zwei Jahre lang hinziehen.

Flugverfahren unterliegen einer stetigen Überprüfung, teils aus Gründen der Sicherheit, teils aus Gründen des Lärmschutzes.

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Dirk Helf, Leiter Wirtschaft, BDL
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Leiter Wirtschaft und Infrastruktur
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Alexander Klay, Pressesprecher BDL
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