Reisen in Zeiten der Corona-Pandemie

So kommen Sie sicher und entspannt ans Ziel

Wir möchten, dass Sie sicher und erholsam Ihren Urlaub genießen können. Die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen und die damit verbundenen Nachweispflichten machen den einen oder anderen Ablauf beim Reisen etwas komplexer, als wir es alle gewohnt sind. In dem Sie sich gut informieren und entsprechend vorbereiten, können Sie einen entscheidenden Beitrag leisten, dass Ihr Urlaubserlebnis so angenehm und erholsam wie möglich wird.

Unsere Tipps für Ihre nächste Reise:

  • Informieren Sie sich vorab über die Regelungen für die Einreise!
    Anforderungen für die Einreise in ein Land können sich kurzfristig ändern. Nehmen Sie vor Antritt der Reise die umfangreichen Informationsangebote von Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und Flughäfen wahr und prüfen Sie, welche Einreisebedingungen im Zielland gelten und was bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten ist.
  • Planen Sie ausreichend Zeit am Flughafen ein!
    Planen Sie für die Anreise zum und die Abläufe am Flughafen genügend Zeit ein. Sie können Ihren Zeitbedarf am Flughafen verkürzen, indem Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorab online einzuchecken.
  • Nutzen Sie digitale Angebote der Fluggesellschaften und Flughäfen!
    Einige Fluggesellschaften und Flughäfen bieten für den Check-in und für die Gepäckaufgabe digitale und kontaktlose Angebote an. In manchen Fällen ist es auch möglich, die Gesundheitsnachweise (Impf-, Genesenen- und Testnachweise) vorab online hochzuladen und prüfen zu lassen und das Gepäck schon am Vorabend am Flughafen abzugeben. Bitte informieren Sie sich und nutzen Sie diese Angebote, um sich das Reisen so stressfrei wie möglich zu machen.
  • Haben Sie alle notwendigen Unterlagen immer griffbereit!
    Informieren Sie sich, welche Dokumente und Gesundheitsnachweise (Impf-, Genesenen- und Testnachweise) Sie am Flughafen und beim Boarding vorweisen müssen, und in welcher Form diese zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Achten Sie darauf, dass Sie diese immer griffbereit haben.
  • Beachten Sie während der gesamten Reise die Hygieneregeln!
    An deutschen Flughäfen sowie an Bord von Flügen von und nach Deutschland gilt keine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske (OP-Maske oder einer Maske des Standards FFP2 oder KN95/N95 ohne Ausatemventil) mehr. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über ggf. abweichende Regelungen im Urlaubsland. Hinweis: Auch wenn keine Maskenpflicht auf Ihrer Reise vorgeschrieben sein sollte, besteht weiterhin die Möglichkeit, freiwillig eine Maske zu tragen.

 

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Alle Informationen auf einen Blick

Entlang der Reisekette gelten weiter erhöhte Sicherheitsanforderungen und Kontrollpflichten. Was zu beachten ist und wie Sie sich gut informieren und vorbereiten können, haben wir für Sie in einer übersichtlichen Checkliste zusammengestellt.

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Welche Einreiseregeln gelten beim Fliegen?

Bei der Einreise von Deutschland in andere Staaten werden die Regelungen vom jeweiligen Zielland erlassen. Diese Regelungen sind unterschiedlich. Einige Staaten verlangen die Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder negativen Testnachweises. Informationen über die jeweils geltenden Einreiseregelungen gibt zum Beispiel das Auswärtige Amt auf seinen Länderseiten.

Für die Rückreise nach Deutschland aus Nicht-Virusvariantengebieten gelten derzeit keine Einreiseauflagen (keine 3G-Regel, d.h. keine Vorlage von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen, keine Quarantäne).*

Nur für die Einreise aus Virusvariantengebieten gelten folgende Anforderungen:

Kategorie: Virusvariantengebiet, in dem eine neue, besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht:

  1. Alle Personen ab 12 Jahren benötigen einen negativen Antigen-Test vor Abflug. Der Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein. Nach Aufforderung ist der negative Test der Fluggesellschaft vor Abflug und den zuständigen Behörden bei Einreise vorzulegen.
  2. Alle Einreisenden aus solchen Gebieten unterliegen zudem stichprobenartigen Testungen nach Einreise in Deutschland, die von den zuständigen Behörden vorgenommen werden können.

Kategorie: Virusvariantengebiet, in dem eine neue, besonders besorgniserregende Virusvariante bereits auftritt:

  1. Alle Personen ab 12 Jahren benötigen einen negativen PCR-Test vor Abflug. Der Test darf maximal 48 Stunden vor Beginn der Beförderung durchgeführt worden sein. Nach Aufforderung ist der negative Test der Fluggesellschaft vor Abflug und den zuständigen Behörden bei Einreise vorzulegen.
  2. Für Einreisende aus solchen Gebieten gilt zudem eine 14-tägige Quarantänepflicht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne durch einen zweiten Negativtest ist, auch für Geimpfte und Genesene, nicht möglich.

Informieren Sie sich rechtzeitig über offizielle COVID-19-Testmöglichkeiten am Urlaubsort. In der Regel werden Testmöglichkeiten am Flughafen angeboten. Häufig sind auch in Hotels oder in deren Nähe Teststationen eingerichtet – hier informiert Ihr Reiseveranstalter.

Regelungen für die Einreise nach Deutschland aus einem …

Nicht-Virusvariantengebiet

Virusvariantengebiet

 

 

Kategorie: Virusvariantengebiet, in dem eine neue, besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht

Kategorie: Virusvariantengebiet, in dem eine neue, besonders besorgniserregende Virusvariante bereits auftritt

Alle Einreisenden
(unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus)
  • Keine Nachweispflicht
    (Impf-, Genesenen- oder Testnachweis)
  • Keine Absonderungspflicht (Quarantäne)
  • Nachweispflicht
    Vorlage eines Nachweises über negativen Antigen-Test vor Abflug
  • Stichprobenartige Tests nach Einreise
    (Durchführung durch die zuständigen Behörden)
  • Keine Absonderungspflicht (Quarantäne)
  • Nachweispflicht
    Vorlage eines Nachweises über negativen PCR-Test vor Abflug
  • Absonderungspflicht
    14-tägige Quarantäne nach Einreise ohne Freitestmöglichkeit

Kinder unter 12 Jahren sind in Deutschland von der Testpflicht befreit und müssen entsprechend keinen solchen Nachweis bei der Einreise – auch nicht aus einem Virusvariantengebiet – nach Deutschland vorlegen. Eine Pflicht für Kinder zum Tragen einer medizinischen Maske an deutschen Flughäfen sowie auf Flügen von und nach Deutschland besteht nicht. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die ggf. abweichenden Regelungen im Urlaubsland. Weitere Details zum sicheren Reisen mit Kindern erhalten Sie auf den Webseiten der Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Flughäfen.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen im deutschen Luftverkehr im Überblick

Damit Flugreisen in der aktuellen Situation gesundheitlich sicher sind, haben unsere Flughäfen und Fluggesellschaften bereits im März 2020 gemeinsam mit den Behörden Vorsichts- und Hygienemaßnahmen entwickelt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über Einreisebedingungen in die Zielländer, über die Regelungen für die Rückreise nach Deutschland und über die Sicherheitsmaßnahmen an Bord finden Sie bei den zuständigen Behörden sowie auf den Websites unserer Mitglieder:

Behörden:
Auswärtiges Amt – Informationen zu Reisebeschränkungen und Einreiseregeln
Bundesministerium für Gesundheit – Aktuelle Informationen für Reisende
Bundesministerium des Innern – Informationen zu Reisebeschränkungen und Einreiseregeln
Robert-Koch-Institut (RKI) – Übersicht über Virusvariantengebiete

Fluggesellschaften:
Lufthansa
Eurowings
Condor
TUIfly

Flughäfen:
Flughafen Frankfurt
Flughafen München
Flughafen Düsseldorf
Flughafen Berlin Brandenburg
Flughafen Köln/Bonn
Flughafen Hamburg
Flughafen Stuttgart
Flughafen Hannover
Flughafen Nürnberg
Flughafen Bremen
Flughafen Dortmund
Flughäfen Leipzig/Halle & Dresden

*Ausnahmen gelten ggf. für Gebietsansässige aus Drittstaaten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des BMI.

Stand: 1. März 2023

Ansprechpersonen

Ivo Rzegotta
Leiter Strategie und Kommunikation
+49 30 520077-165