Die Fortschritte beim Impfen in Europa und vielen Teilen der Welt führen zu einer erkennbaren Eindämmung des Infektionsgeschehens. Dennoch gelten weiter entlang der Reisekette erhöhte Sicherheitsanforderungen und Kontrollpflichten. Welche Regeln für das Reisen mit dem Flugzeug zu beachten sind und wie Passagiere dazu beitragen können, die Reise angenehm und erholsam zu gestalten, stellen wir im Folgenden dar.
So kommen Sie sicher und entspannt ans Ziel
Wir möchten, dass Sie sicher und erholsam Ihren Urlaub genießen können. Die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen und die damit verbundenen Nachweispflichten machen den einen oder anderen Ablauf beim Reisen etwas komplexer, als wir es alle gewohnt sind. In dem Sie sich gut informieren und entsprechend vorbereiten, können Sie einen entscheidenden Beitrag leisten, dass Ihr Urlaubserlebnis so angenehm und erholsam wie möglich wird.
Unsere Tipps für Ihre nächste Reise:
- Informieren Sie sich vorab über die Regelungen für die Einreise!
Anforderungen für die Einreise in ein Land können sich kurzfristig ändern. Nehmen Sie vor Antritt der Reise die umfangreichen Informationsangebote von Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und Flughäfen wahr und prüfen Sie, welche Einreisebedingungen im Zielland gelten und was bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten ist. - Planen Sie ausreichend Zeit am Flughafen ein!
Planen Sie für die Anreise zum und die Abläufe am Flughafen genügend Zeit ein. Sie können Ihren Zeitbedarf am Flughafen verkürzen, indem Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorab online einzuchecken. - Nutzen Sie digitale Angebote der Fluggesellschaften und Flughäfen!
Einige Fluggesellschaften und Flughäfen bieten für den Check-in und für die Gepäckaufgabe digitale und kontaktlose Angebote an. In manchen Fällen ist es auch möglich, die Gesundheitsnachweise (Impf-, Genesenen- und Testnachweise) vorab online hochzuladen und prüfen zu lassen und das Gepäck schon am Vorabend am Flughafen abzugeben. Bitte informieren Sie sich und nutzen Sie diese Angebote, um sich das Reisen so stressfrei wie möglich zu machen. - Haben Sie alle notwendigen Unterlagen immer griffbereit!
Informieren Sie sich, welche Dokumente und Gesundheitsnachweise (Impf-, Genesenen- und Testnachweise) Sie am Flughafen und beim Boarding vorweisen müssen, und in welcher Form diese zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Achten Sie darauf, dass Sie diese immer griffbereit haben. - Beachten Sie während der gesamten Reise die Hygieneregeln!
An Bord der Flugzeuge deutscher Fluggesellschaften gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske, also einer OP-Maske oder einer Maske des Standards FFP2 oder KN95/N95 ohne Ausatemventil. Hinweis: Während OP-Masken vor allem dem Fremdschutz dienen, bieten FFP2-Masken zusätzlich ein hohes Maß an Eigenschutz. Alltagsmasken (Community Masken), Gesichtsvisiere (Face Shields) sowie Schals und Tücher sind nicht zulässig.
An deutschen Flughäfen gelten seit dem 20.03.2022 bundesländerspezifische Regelungen zu Masken. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die regionalen Vorgaben, z.B. auf den Webseiten der Flughäfen. Grundsätzlich empfehlen wir, medizinische Schutzmasken auch in Flughafengebäuden zu tragen.
Welche Einreiseregeln gelten beim Fliegen?
Bei der Einreise von Deutschland in andere Staaten werden die Regelungen vom jeweiligen Zielland erlassen. Diese Regelungen sind unterschiedlich. Viele Staaten verlangen die Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder negativen Testnachweises. Informationen über die jeweils geltenden Einreiseregelungen gibt zum Beispiel das Auswärtige Amt auf seinen Länderseiten.
Für die Rückreise nach Deutschland aus Nicht-Virusvariantengebieten gelten derzeit keine Einreiseauflagen (keine 3G-Regel, d.h. keine Vorlage von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen, kein Ausfüllen der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA), keine Quarantäne).*
Nur für die Einreise aus Virusvariantengebieten gelten folgende Anforderungen:
- Alle Personen ab 12 Jahren benötigen einen negativen PCR-Test vor Abflug. Der Test darf maximal 48 Stunden vor Beginn der Beförderung durchgeführt worden sein.
- Alle Personen benötigen eine vorab ausgefüllte Digitale Einreiseanmeldung (DEA).
Informieren Sie sich rechtzeitig über offizielle COVID-19-Testmöglichkeiten am Urlaubsort. In der Regel werden Testmöglichkeiten am Flughafen angeboten. Häufig sind auch in Hotels oder in deren Nähe Teststationen eingerichtet – hier informiert Ihr Reiseveranstalter.
Die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) muss unter www.einreiseanmeldung.de ausgefüllt werden; die Bestätigung der Registrierung ist in elektronischer Form (PDF) oder in Papierform bei der Einreise mitzuführen.
Nach Aufforderung sind der negative PCR-Test und die DEA-Bestätigung der Fluggesellschaft vor Abflug vorzulegen.
Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gilt zudem eine 14-tägige Quarantänepflicht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne durch einen zweiten Negativtest ist, auch für Geimpfte und Genesene, nicht möglich.