Um das komplexe System der Luftsicherheitskontrollen darzustellen, muss man sich zunächst einmal die Bereiche des Flughafens anschauen. Der teilt sich in erster Linie in zwei Bereiche:
Kontrolliert wird nur, wer von der Landseite auf die Luftseite wechseln will, also zum Beispiel Passagiere, die eine Flugreise antreten. Ankommende Passagiere müssen in der Regel keine Sicherheitskontrolle durchlaufen – es sei denn, sie nutzen den Flughafen zum Umsteigen und Weiterfliegen.
An jedem Flughafen gibt es drei wesentliche Kontrollstellen. Sie sind unterschiedlichen Bundesministerien unterstellt, ebenso unterscheiden sich die für die Fachaufsicht und die Durchführung Verantwortlichen:
Jeder, der schon einmal geflogen ist, kennt die Passagier- und Gepäckkontrollen. Wie diese im Regelfall ablaufen sollen, steht im §5 des Luftsicherheitsgesetzes. Dass sie auch tatsächlich entsprechend durchgeführt werden, liegt in der Verantwortung der Bundespolizei, die zur Unterstützung Luftsicherheitsassistenten privater Sicherheitsfirmen beschäftigt.
Die Personal- und Warenkontrollen fallen nach §8 des Luftsicherheitsgesetzes in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Landesluftfahrtbehörden. Durchgeführt werden sie von den Flughäfen, die sich ebenfalls zur Unterstützung privater Sicherheitsfirmen bedienen können. Hierunter fallen neben der Personal- und Warenkontrolle auch die Eigensicherung und der Objektschutz des Flughafens. Das heißt, in diesem Bereich werden alle Waren kontrolliert, die im Sicherheitsbereich angeboten werden, ebenso alle Mitarbeiter, Dienstleister, deren Fahrzeuge, aber auch etwaiges Baumaterial oder andere Güter, die auf der Luftseite des Flughafens benötigt werden.
Schließlich gibt es noch die 3. Kontrollstelle zur Sicherung von Flugzeugen, Kontrolle von Fracht und Post. Dies liegt nach §9 des Luftsicherheitsgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums und des Luftfahrtbundesamtes (LBA) und wird von den Fluggesellschaften durchgeführt. Dazu zählen die Flugzeugüberwachung, die Überwachung der sicheren Lieferkette und die Kontrolle der Fracht.
Das Luftsicherheitssystem in Deutschland wird also von vielen verschiedenen Akteuren gestaltet: Mehrere Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden sowie die Bundesländer, aber auch die Luftfahrtunternehmen selbst, also Flughäfen und Fluggesellschaften, sind verantwortlich für die Aufgaben der Luftsicherheit.
Die Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft, in Sachen Sicherheitskontrollen besonders die Flughäfen, sind die am stärksten regulierten Infrastrukturbetreiber. Sie werden sowohl durch nationale Gesetzgebung als auch durch internationale Regelungen und die damit verbundenen Behörden lückenlos überwacht.
Für einheitliche internationale Regelungen und Vorschriften ist die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO verantwortlich. Sie entwickelt Standards und Empfehlungen („SARPS“) für eine sichere und effiziente Organisation des zivilen Luftverkehrs, die dann von den Nationalstaaten in das nationale Luftverkehrsrecht übertragen werden. Zusätzlich hat die Europäische Union nach den Anschlägen vom 11. September ein eigenes einheitliches und umfassendes System der Luftsicherheit erlassen. Eine Überwachung der internationalen und europäischen Standards geschieht durch sogenannte „Audits“ von nationalen und europäischen Behörden.
Im Zuge der anhaltend bestehenden allgemeinen terroristischen Bedrohung haben die Auflagen für die Sicherheitskontrollen von Passagieren und Gepäck und in Folge auch der Aufwand dafür deutlich zugenommen. Umso wichtiger ist es angesichts auch stetiger Passagierzuwächse (+ 67 Prozent seit 2001) und limitierter Infrastruktur an den Flughäfen erhebliche Effizienzsteigerungen und Kapazitätserweiterungen zu schaffen. Die Erfahrungen aus dem Ausland und aus Pilotprojekten in Deutschland zeigen, dass es beim so genannten Durchsatz einer Kontrollstelle – also der Kennzahl, wie viele Passagiere pro Stunde kontrolliert werden können – erhebliches Verbesserungspotenzial gibt.
Unsere Luftfahrtunternehmen vor Ort sind bereit, bei der Organisation der Sicherheitskontrollen mehr Verantwortung zu übernehmen. Dabei ist es ist völlig unbestritten, dass Luftsicherheitskontrollen eine hoheitliche Aufgabe sind. Das muss so bleiben und daran wollen die Luftverkehrsunternehmen nichts ändern. Die Fachaufsicht, Haftung und die Genehmigung des technischen sicherheitsrelevanten Equipments sollen immer beim Staat bleiben. Aber die Durchführungsverantwortung, also die Auswahl der Firmen und der eingesetzten Technologie sowie die Prozesse selber, müssen stärker in die Hände derer, die vor Ort und nah am Geschehen die Kontrollen steuern – also der Flughäfen.