BDL appelliert an Bund und Länder, die etablierte Testinfrastruktur an den Flughäfen zu erhalten
BMI und BDL legen Abschlussbericht zu gemeinsamen Pilotprojekten vor
Auf dem Drohnenkongress von BDL und BDLI diskutieren Politik und Experten über das wirtschaftliche Potenzial der Unbemannten Luftfahrt
BDL und BDLI legen Studie zum deutschen Drohnenmarkt vor
Zivile Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit. Im Auftrag des Verbandes Unbemannte Luftfahrt – einer gemeinsamen Initiative von BDL und BDLI (Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie) – hat das Hamburger Institut Drone Industry Insights ermittelt, dass in Deutschland insgesamt weit über 400.000 Drohnen in Umlauf sind. Dabei werden 385.500 Drohnen privat und 45.200 Drohnen kommerziell genutzt. Inzwischen sind Drohnen für jedermann erschwinglich und teilweise kinderleicht zu bedienen. Auch immer mehr kommerzielle Einsatzgebiete im zivilen Bereich werden erschlossen: Von der Überwachung von Kraftwerken über die Wartung technischer Anlagen bis hin zur Lieferung von Waren und Hilfsmitteln in schwer zugängliche Gebiete. Klar ist schon jetzt: All diese neuen unbemannten Fluggeräte müssen in den bestehenden Luftraum integriert werden. Und dabei muss die Sicherheit an oberster Stelle stehen. Doch nur wenn der sichere Betrieb von Drohnen jeder Art und Größe sichergestellt werden kann und deren Anwendungsgebiete von der Bevölkerung akzeptiert und mitgetragen werden, wird sich das Potenzial dieser neuen Technologien ausschöpfen lassen.
Der Erfolg der neuen Technologie hängt ganz maßgeblich von der Akzeptanz in der Bevölkerung ab. Nur, wenn Sinnhaftigkeit und Nutzen von Drohnenanwendungen anerkannt werden, kann das volle Potenzial der Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
In einer Umfrage vom Oktober 2017 hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Verbands Unbemannte Luftfahrt erhoben, welche Chancen und Risiken die Menschen in Deutschland mit Drohnen verbinden.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Die Menschen in Deutschland sehen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Drohnen im zivilen Bereich. Doch zugleich rechnen viele Bürger mit negativen Auswirkungen auf ihre Privatsphäre und auf die Sicherheit. Sie wünschen sich klare Regeln für den Gebrauch der unbemannten Flugsysteme.
Drohnen bergen nicht nur Chancen. Die steigende Zahl der unbemannten Flugobjekte stellt zunehmend auch eine Sicherheitsherausforderung für den Luftverkehr dar. Ursache dafür ist deren zumeist unsachgemäßer oder regelwidriger Betrieb, denn nicht alle Drohnenbetreiber sind über die geltenden Regeln im Bilde.
Welche Vorschriften gelten, ist abhängig von der Art der Nutzung sowie von Größe und Gewicht der Drohne. 2017 wurde die nationale Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (sog. Drohnenverordnung) veröffentlicht.
Seit dem 31. Dezember 2020 findet die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der EU-Kommission für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (engl. Unmanned Aircraft Systems, UAS), die den Betrieb von UAS in allen europäischen Mitgliedsstaaten regelt, Anwendung. Diese Verordnung gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten und verdrängt teilweise die Regelungen des nationalen Rechts.
In den EU-Mitgliedsstaaten gelten aktuell folgende Bestimmungen:
Der Betrieb eines UAS wird in drei Betriebskategorien unterteilt: „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“.
In der „offenen“ Betriebskategorie gilt zum Beispiel eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund und es muss ein ständiger Sichtkontakt zum UAS sichergestellt werden. Des Weiteren beträgt das Mindestalter für Fernpiloten 16 Jahre und die höchstzulässige Startmasse weniger als 25 Kilogramm. Es dürfen keine gefährlichen Güter transportiert oder sonstige Gegenstände abgeworfen werden.
Sofern eine der festgelegten Anforderungen an die „offene“ Betriebskategorie nicht erfüllt ist, fällt der UAS-Betrieb automatisch in die „spezielle“ oder „zulassungspflichtige“ Kategorie. Hierfür sind weitere Genehmigungen einzuholen.
Die deutsche Drohnenverordnung war ein erster wichtiger Schritt. Doch die Sicherheitsstandards in der unbemannten Luftfahrt müssen weiter erhöht werden. Wir begrüßen daher die europäische Lösung zur Vereinheitlichung der Hersteller- und Betriebsvorschriften von unbemannten Flugsystemen sowie die aktuellen Ansätze auf nationaler und europäischer Ebene für eine umfassende Gesetzgebung für die Integration von unbemannten Flugsystemen in den Luftraum. Die deutsche Luftfahrt hat bereits frühzeitig eigene Vorschläge für regulierende Rahmenbedingungen und Standards formuliert, durch die die Rechtssicherheit für Hersteller und Betreiber erhöht und so der kommerzielle Betrieb von Drohnen künftig flächendeckend ermöglicht wird.
Konkret umfasst das folgende Forderungen:
Als industrielle Schlüsseltechnologie sollte Drohnen ein angemessener Stellenwert im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms sowie einer gezielten Industriepolitik und Exportunterstützung beigemessen werden.
Klare und zukunftsweisende gesetzliche Rahmenbedingungen müssen vorrangig auf europäischer Ebene geschaffen werden. Deutschland muss sich aktiv in die Diskussion einbringen, mitgestalten und so die nationalen Kompetenzen wahren.
Die Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Aufstiegsgenehmigungen müssen vereinfacht und vereinheitlicht werden – auf nationaler und mittelfristig auch auf europäischer Ebene.
Die Integration von Drohnen in das Luftverkehrssystem ist eine zentrale Herausforderung. Es bedarf einer klaren Regelung von Zuständigkeiten und Prozessen der kompetenten Stellen.
Dafür müssen folgende Eckpunkte beachtet werden:
Ziel ist es, geeignete Regeln zu schaffen, damit der Einsatz von Drohnen den gewerblichen Luftverkehr nicht gefährdet. Nur so lässt sich das große Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen. Wichtig für den Luftverkehr ist, dass dabei auch international möglichst einheitliche Regelungen geschaffen werden.
Um bei diesem wichtigen Thema mit einer starken Stimme zu sprechen, haben sich Hersteller und Betreiber der deutschen Luftfahrt – vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) und den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) – im Verband Unbemannte Luftfahrt zusammengeschlossen.
Der Verband Unbemannte Luftfahrt setzt sich für die nachhaltige und vor allem sichere Erschließung des Marktes für unbemannte Luftfahrtsysteme ein. Eine zentrale Aufgabe des Verbands ist es, neben den Chancen durch den flächendeckenden Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen auch die damit verbundenen Herausforderungen zu lösen.
Die Agenda des Verbands, die Rechtslage und Anwendungsfelder für Drohnen liefert die Verbandswebsite unter www.verband-unbemannte-luftfahrt.de.