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Auf dem Drohnenkongress von BDL und BDLI diskutieren Politik und Experten über das wirtschaftliche Potenzial der Unbemannten Luftfahrt
BDL und BDLI legen Studie zum deutschen Drohnenmarkt vor
BDL kritisiert die Ankündigung eines massiven Ausstands am Dienstag
Zivile Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit. Im Auftrag des Verbandes Unbemannte Luftfahrt – einer gemeinsamen Initiative von BDL und BDLI (Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie) – hat das Hamburger Institut Drone Industry Insights ermittelt, dass in Deutschland insgesamt rund eine halbe Million Drohnen in Umlauf sind. Dabei werden 455.000 Drohnen privat und 19.000 Drohnen kommerziell genutzt. Inzwischen sind Drohnen für jedermann erschwinglich und scheinbar kinderleicht zu bedienen. Auch immer mehr kommerzielle Einsatzgebiete im zivilen Bereich werden erschlossen: Von der Überwachung von Kraftwerken über die Wartung technischer Anlagen bis hin zur Lieferung von Waren und Hilfsmitteln in schwer zugängliche Gebiete. Wir fangen gerade erst an, die volle Breite möglicher Anwendungsfelder von Drohnen zu erkennen. Klar ist aber schon jetzt: All diese neuen unbemannten Fluggeräte müssen in den bestehenden Luftraum integriert werden. Und dabei muss die Sicherheit an oberster Stelle stehen. Doch nur wenn der sichere Betrieb von Drohnen jeder Art und Größe sichergestellt werden kann und deren Anwendungsgebiete von der Bevölkerung akzeptiert und mitgetragen werden, wird sich das Potenzial dieser neuen Technologien ausschöpfen lassen.
Der Erfolg der neuen Technologie hängt ganz maßgeblich von der Akzeptanz in der Bevölkerung ab. Nur, wenn Sinnhaftigkeit und Nutzen von Drohnenanwendungen anerkannt werden, kann das volle Potenzial der Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
In einer Umfrage vom Oktober 2017 hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Verbands Unbemannte Luftfahrt erhoben, welche Chancen und Risiken die Menschen in Deutschland mit Drohnen verbinden.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Die Menschen in Deutschland sehen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Drohnen im zivilen Bereich. Doch zugleich rechnen viele Bürger mit negativen Auswirkungen auf ihre Privatsphäre und auf die Sicherheit. Sie wünschen sich klare Regeln für den Gebrauch der unbemannten Flugsysteme.
Drohnen bergen nicht nur Chancen. Die steigende Zahl der ferngesteuerten Flugobjekte stellt zunehmend auch eine Sicherheitsherausforderung für den Luftverkehr dar. Ursache dafür ist zumeist deren unsachgemäßer oder regelwidriger Betrieb, denn nicht alle Drohnenbetreiber sind über die geltenden Regeln im Bilde.
Welche Vorschriften gelten, ist abhängig von der Art der Nutzung sowie von Größe und Gewicht der Drohne. Im März 2017 hat die Bundesregierung die sogenannte Drohnenverordnung verabschiedet, seit Oktober 2017 gilt dieses nationale Regelwerk zum Betrieb unbemannter Fluggeräte nun vollumfänglich.
In Deutschland gelten aktuell folgende Bestimmungen:
Ein Betriebsverbot gilt zum Beispiel über Wohngrundstücken für Geräte ab 0,25 kg Gewicht oder wenn die Drohne optische, akustische oder Funksignale übertragen bzw. aufzeichnen kann sowie in Flughöhen über 100 Metern. Die beschränkte Flughöhe gilt jedoch nicht auf Modellfluggeländen oder wenn der Steuerer über einen Kenntnisnachweis verfügt – sofern es sich nicht um einen Multicopter handelt. Darüber hinaus ist ein Betrieb in und über sensiblen Bereichen verboten, zum Beispiel bei Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen und in An- und Abflugbereichen von Flughäfen. Die zuständige Behörde kann jedoch Ausnahmen von den Verboten zulassen. Für Drohnen ab 5 kg Gewicht und den Nachtbetrieb besteht eine grundsätzliche Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis erteilen die Landesluftfahrtbehörden.
Darüber hinaus müssen Nutzer die Kennzeichnungspflicht mittels feuerfester Plaketten mit Namen und Adresse des Eigentümers ab 0,25 kg beachten. Ab einem Gewicht von 2 kg ist außerdem ein Kenntnisnachweis durch eine gültige Pilotenlizenz oder die Prüfungsbescheinigung einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkennten Stelle notwendig. Das Mindestalter beträgt hier 16 Jahre. Alternativ ist ab 14 Jahren auch eine entsprechende Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein möglich, dies gilt jedoch nur für Flugmodelle. Alle genannten Bescheinigungen gelten für eine Dauer von 5 Jahren.
Die deutsche Drohnenverordnung war ein erster wichtiger Schritt. Doch die Sicherheitsstandards in der unbemannten Luftfahrt müssen weiter erhöht werden. Begrüßenswert sind daher die aktuellen Ansätze auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, Standards für die Herstellung und Zertifizierung sowie eine umfassende Gesetzgebung für die Integration von unbemannten Flugsystemen (Unmanned Aircraft Systems – UAS) in den Luftraum zu schaffen. Die deutsche Luftfahrt hat eigene Vorschläge für regulierende Rahmenbedingungen und Standards formuliert, durch die die Rechtssicherheit für Hersteller und Betreiber erhöht und so der kommerzielle Betrieb von Drohnen künftig flächendeckend ermöglicht wird.
Konkret umfasst das folgende Forderungen:
Als industrielle Schlüsseltechnologie sollte Drohnen ein angemessener Stellenwert im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms sowie einer gezielten Industriepolitik und Exportunterstützung beigemessen werden.
Klare und zukunftsweisende gesetzliche Rahmenbedingungen müssen vorrangig auf europäischer Ebene geschaffen werden. Deutschland muss sich aktiv in die Diskussion einbringen, mitgestalten und so die nationalen Kompetenzen wahren.
Die Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Aufstiegsgenehmigungen müssen vereinfacht und vereinheitlicht werden – auf nationaler und mittelfristig auch auf europäischer Ebene.
Die Integration von Drohnen in das Luftverkehrssystem ist eine zentrale Herausforderung. Es bedarf einer klaren Regelung von Zuständigkeiten und Prozessen der kompetenten Stellen.
Dafür müssen folgende Eckpunkte beachtet werden:
Ziel ist es, geeignete Regeln zu schaffen, damit der Einsatz von Drohnen den gewerblichen Luftverkehr nicht gefährdet. Nur so lässt sich das große Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen. Wichtig für den Luftverkehr ist, dass dabei auch international möglichst einheitliche Regelungen geschaffen werden.
Um bei diesem wichtigen Thema mit einer starken Stimme zu sprechen, haben sich Hersteller und Betreiber der deutschen Luftfahrt – vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) und den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) – im Verband Unbemannte Luftfahrt zusammengeschlossen.
Der Verband Unbemannte Luftfahrt setzt sich für die nachhaltige und vor allem sichere Erschließung des Marktes für unbemannte Luftfahrtsysteme ein. Eine zentrale Aufgabe des Verbands ist es, neben den Chancen durch den flächendeckenden Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen auch die damit verbundenen Herausforderungen zu lösen.
Die Agenda des Verbands, die Rechtslage und Anwendungsfelder für Drohnen liefert die Verbandswebsite unter www.verband-unbemannte-luftfahrt.de.