Lärmschutz durch Siedlungssteuerung:
Zur internationalen Lärmschutzstrategie gehört neben leiseren Flugzeugen, flugbetrieblichen Verfahren und Betriebsbeschränkungen auch eine verantwortungsvolle Siedlungsflächenplanung im Flughafenumfeld. Die Herausforderung: Im Umfeld vieler Flughäfen findet bis heute eine Nachverdichtung der Bebauung statt, die immer mehr Lärmbetroffene schafft. So werden die Erfolge von Fluggesellschaften, Flughäfen und Flugsicherung beim aktiven Schallschutz konterkariert. In dem Panel wurde diskutiert, welchen Beitrag die Politik leisten kann, um dieses Problem zu lösen.
Klimaschutz durch alternative Flugkraftstoffe:
Klimaschutz im Luftverkehr bedeutet auch, den Luftverkehr auf lange Sicht unabhängig von fossilen Kraftstoffen zu machen. Möglich kann das durch alternative Kraftstoffe werden, die sich mit Erneuerbaren Energien herstellen lassen. In dem Panel wurde das Potenzial solcher Innovationen für die Defossilierung der Luftfahrt diskutiert. Es wurde aber auch herausgestellt, dass dieser Weg nur gelingen kann, wenn die politischen Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass diese Technologien auch marktgerecht eingeführt werden können.
CO2-Kompensation durch CORSIA:
Die Luftfahrt verbessert kontinuierlich ihre Effizienz, aber aufgrund des starken Wachstums im weltweiten Luftverkehr sind weitere Maßnahmen nötig. Daher hat sich die Staatengemeinschaft auf das weltweite Klimaschutzinstrument CORSIA verständigt, das die CO2-Emissionen im internationalen Verkehr auf dem Stand von 2020 stabilisieren soll. In dem Panel wurde der aktuelle Stand der Umsetzung des Abkommens erörtert. Dabei stellten die Teilnehmer heraus, dass die gegenwärtige Umsetzung von CORSIA in europäisches Recht die Gefahr birgt, dass die europäischen Fluggesellschaften im internationalen Wettbewerb benachteiligt werden.
Lärm- und Klimaschutz durch Investitionen:
Das Land Hessen hat vorgeschlagen, Investitionen in moderne, emissionsärmere Flugzeuge finanziell zu fördern, so dass der Anreiz zum Flottenaustausch steigt. Diskutiert wurden die Fragen, welche Kriterien für eine Flottenerneuerung herangezogen werden können, ob der rechtliche Rahmen ähnlich wie bei der Förderung des Straßen- und Schienenverkehrs gegeben ist und ob es eine politische Bereitschaft für eine solche Förderung gibt.