Zum geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte äußert sich Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft wie folgt:
„Das von CDU/CSU und SPD geplante Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturvorhaben ist ein notwendiger Schritt, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Besonders im Verkehrs- und Mobilitätsbereich sind gezielte Investitionen entscheidend. Nun gilt es, die richtigen Prioritäten zu setzen.
Für die deutsche Luftverkehrswirtschaft sind zwei zentrale Herausforderungen von Bedeutung. Erstens ist der Schutz vor terroristischen Bedrohungen eine Kernaufgabe staatlicher Verantwortung. Deshalb stellt die luftverkehrsbezogene Sicherheitsinfrastruktur ein klassisches Beispiel für eine öffentliche Leistung dar, die letztlich die gesamte Gesellschaft betrifft. Genauso wie beim Verkehrsträger Bahn sollte sich der Staat an der Finanzierung der Sicherheitskosten beteiligen. Der spezielle deutsche Weg nach dem allein die Passagiere für die Luftsicherheitskosten finanziell aufkommen, benachteiligt die deutschen Luftverkehrsunternehmen erheblich. Eine Kostenteilung zwischen Staat und Wirtschaft wäre auch im internationalen Vergleich angemessen. Luftsicherheit ist unbestreitbar Teil der Gefahrenabwehr und damit eine hoheitliche Aufgabe. Eine zumindest anteilig staatliche Finanzierung ist daher nur folgerichtig.
Zweitens schlagen wir vor, die Basiskosten der Flugsicherung künftig aus staatlichen Infrastrukturmitteln zu finanzieren. Die Deutsche Flugsicherung gewährleistet rund um die Uhr einen sicheren Luftverkehr und stellt die notwendige Infrastruktur sowie das Personal für Kommunikation, Navigation und Überwachung des Luftraums bereit. Während vergleichbare Verkehrsinfrastrukturen wie Schienen oder Wasserstraßen staatlich unterstützt werden, muss die Flugsicherung ihre Kosten bislang ausschließlich über Nutzerfinanzierung decken. Angesichts steigender Anforderungen an die Luftsicherheit, der Notwendigkeit einer jederzeitigen Einsatzbereitschaft für militärische und zivile Zwecke sowie möglicher Krisenszenarien sollte sich der Staat an den Grundkosten der Flugsicherung beteiligen. Eine Finanzierung aus dem geplanten Sondervermögen wäre hierfür angemessen und erforderlich.“