Barrierefrei Fliegen.
Um barrierefreies Reisen zu ermöglichen, bieten Flughäfen und Fluggesellschaften eine Reihe von kostenlosen Servicediensten an – am Flughafen und in den Flugzeugen.
Barrierefreies Reisen mit dem Flugzeug
Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM = Passengers with reduced Mobility) gibt es eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten bei Flugreisen. Gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat (DBR), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und Tourismus für Alle Deutschland (NatKo) hat der BDL eine Broschüre mit Reiseempfehlungen für barrierefreie Flugreisen veröffentlicht.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Assistenzdienste bei:
- Körperlichen, insbesondere Gehbehinderungen mit zeitweiser (Code: WCHR1, WCHS²) oder dauerhafter Rollstuhlnutzung (Code: WCHC)
- Orientierungsschwierigkeiten (Code: DPNA)
- Kognitiver Beeinträchtigung (Code: DPNA)
- Psychischer Beeinträchtigung (Code: DPNA)
- Sehschwäche und Blindheit (Code: BLND)
- Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit (Code: DEAF)
¹ Passagier kann kurze Wege gehen und Treppen steigen.
² Passagier kann kurze Wege gehen, aber nicht Treppen steigen.
Melden Sie frühzeitig und mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt Ihren Betreuungsbedarf an und informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft und am Flughafen über mögliche Serviceleistungen.
Services am Flughafen
- Begleitung durch die Sicherheitskontrolle bis zum Flugzeug
- Hilfe für Rollstuhlfahrer beim Einsteigen ins Flugzeug und Umsetzen auf den Flugzeugsitz
- Unterstützung beim Transport und Aufgeben des Gepäcks
- Begleitung zur Gepäckausgabe und Unterstützung beim Verladen des Gepäcks
- Begleitung in die Ankunftshalle oder auf Wunsch zum Taxi, Bus oder Flughafenbahnhof
Sunflower-Umhängebänder
Nicht alle Beeinträchtigungen sind auf den ersten Blick sichtbar. Für viele Menschen können Reisen und der Aufenthalt am Flughafen eine besondere Herausforderung sein – zum Beispiel bei Autismus, Angststörungen, chronischen Erkrankungen oder anderen nicht sichtbaren Einschränkungen.
Das Sunflower-Umhängeband hilft dabei, diskret zu signalisieren, dass etwas mehr Zeit, Geduld oder Unterstützung hilfreich sein kann. Das grüne Band mit den Sonnenblumen ist international anerkannt und wird an vielen Flughäfen und von zahlreichen Fluggesellschaften weltweit unterstützt. In Deutschland kann man das Umhängeband derzeit an den Serviceschaltern der Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart erhalten.
Das Sunflower- Schlüsselband ist kostenfrei und ohne Nachweis erhältlich. Reisende können es sichtbar während ihres Aufenthalts am Flughafen tragen – immer dann, wenn sie auf möglichen Unterstützungsbedarf diskret aufmerksam machen wollen. Dies kann beispielsweise im Terminal, bei der Sicherheitskontrolle oder beim Boarding sein. Mitarbeitende und Mitreisende werden so auf mögliche Unterstützungsbedarfe aufmerksam und können rücksichtsvoll reagieren.
Services an Bord des Flugzeugs
- Priorisierter Einstieg ins Flugzeug
- Kostenlose Beförderung von bis zu zwei Mobilitätshilfen – in der Regel schließt das elektrische Rollstühle ein
- Wenn möglich: Wunsch-Sitzplatz bei der Sitzplatzvergabe. Voraussetzung ist, dass der Platz frei ist und er die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Wer mit einer Begleitperson reist, wird neben ihr platziert.
- Mitnahme anerkannter Assistenzhunde/Begleithunde in die Passagierkabine (eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich)
- Verlassen des Flugzeugs, nachdem alle anderen Passagiere ausgestiegen sind, ggf. Transfer im Flughafenrollstuhl
Das Personal am Flughafen sowie im Flugzeug darf keine pflegerischen Leistungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Waschen oder Ankleiden übernehmen. Zudem darf es nicht beim Essen oder Trinken unterstützen.
Passagierrechte
Die Rechte von Passagieren mit kognitiver oder mobiler Beeinträchtigung sind auf europäischer Ebene in verschiedenen Regelwerken festgesetzt. Sie stellen sicher, dass Betroffenen Flugreisen auf gleiche Weise ermöglicht werden wie anderen Bürgerinnen und Bürgern.
Weitere Informationen zu Passagierrechten erhalten Sie hier:
Sind Betroffene der Auffassung, dass ihre Rechte missachtet wurden, können sie bei den entsprechenden Luftfahrtunternehmen Beschwerde einlegen oder sich an die nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle wenden. In Deutschland ist dafür das Luftfahrt Bundesamt zuständig.
Weitere Informationen zum barrierefreien Reisen erhalten Sie hier:
Kontaktieren Sie uns gerne …
Frank Penner
Leiter Flugbetrieb, Technik und Safety
frank.penner(at)bdl.aero
+49 30 520 077-170
Carola Scheffler
Pressesprecherin
carola.scheffler(at)bdl.aero
+49 30 520077-117