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Luftsicherheitskontrollen.

Sicherheit hat in der Luftfahrt oberste Priorität. Vor jedem Flug müssen Passagiere, Gepäckstücke und Waren daher umfassend kontrolliert werden, um Risiken konsequent auszuschließen. Angesichts steigender Passagierzahlen und hoher Sicherheitsanforderungen gewinnen effiziente und komfortable Kontrollprozesse zunehmend an Bedeutung.

Wie ist ein Flughafen aufgebaut?

Ein Flughafen ist weit mehr als ein Abflug- und Ankunftsort – er ist eine hochkomplexe Infrastruktur mit klar strukturierten Bereichen und Sicherheitsmechanismen. Grundsätzlich ist ein Flughafen in zwei Hauptbereiche unterteilt:

Landseite – der öffentliche Bereich: Die Landseite ist für alle zugänglich. Hier befinden sich unter anderem der Check-in, die Gepäckaufgabe sowie der Zugang zu den Sicherheitskontrollen. Für diesen Bereich ist keine Sicherheitskontrolle nötig.

Luftseite – der geschützte Sicherheitsbereich: Die Luftseite beginnt nach der Sicherheitskontrolle. Sie umfasst die Wartezonen an den Gates, das Rollfeld und natürlich die Flugzeuge selbst. Nur wer zuvor kontrolliert wurde, darf diesen Bereich betreten – das gilt für Passagiere ebenso wie für Personal oder Waren, die auf der Luftseite zum Kauf angeboten werden.

Kontrollstellen und Organisation

An jedem Flughafen wird zwischen drei Kontrollstellen unterschieden. Die jeweilige Verantwortlichkeit obliegt dem Bundesinnenministerium sowie dem Bundesverkehrsministerium. Die Fachaufsicht wird an weitere Behörden übertragen, ebenso wie die Steuerungsverantwortung, die zum Teil auch bei den Flughäfen selbst angesiedelt ist.

Passagier- und Gepäckkontrollen (§ 5 LuftSiG):

  • Zuständig: Bundesinnenministerium
  • Durchführungsverantwortung übertragen an: Bundespolizei, Landesbehörden oder Flughäfen

Personal- und Warenkontrollen (§ 8 LuftSiG):

  • Zuständig: Landesluftfahrtbehörden
  • Durchführung: Flughäfen (ggf. mit privaten Sicherheitsdienstleistern)

Fracht und Post (§§ 9 / 9a LuftSiG):

  • Zuständig: Bundesverkehrsministerium & Luftfahrtbundesamt
  • Durchführung: Fluggesellschaften
  • Aufgabenbereich: Flugzeugüberwachung, sichere Lieferkette, Kontrolle der Fracht.

Neue Technologien für mehr Komfort und Sicherheit

Angesichts der weiterhin bestehenden terroristischen Bedrohung wurden die Anforderungen an die Sicherheitskontrollen von Passagieren und Gepäck deutlich verschärft. Die Sicherheitskontrollen sind aufwändiger geworden – gleichzeitig steigen die Passagierzahlen stetig. Da Flughäfen nicht beliebig erweiterbar sind, braucht es smarte Lösungen, um die Effizienz der Sicherheitskontrollen zu erhöhen und den Komfort für die Fluggäste zu gewährleisten. Ein zentrales Potenzial liegt dabei in der Anzahl der Fluggäste, die pro Stunde kontrolliert werden können.

Ein zentraler Faktor für effizientere Sicherheitskontrollen ist die Einführung moderner Technik wie CT-Scanner. Diese ermöglichen es Passagieren, Flüssigkeiten und elektronische Geräte während der Kontrolle im Handgepäck zu belassen. Die hochpräzisen, dreidimensionalen Bilder der CT-Scanner verbessern die Erkennung von gefährlichen Gegenständen und reduzieren zugleich Wartezeiten und Nachkontrollen erheblich.

Auch Künstliche Intelligenz (KI) wird in Zukunft eine zentrale Rolle spielen – etwa bei der Analyse von Passagierströmen in Echtzeit. Biometrische Technologien wie Gesichtserkennung und Fingerabdruckscanner werden für eine kontaktlose und selbständige Passagierabfertigung an Flughäfen an Bedeutung gewinnen.

Mehr Verantwortung für Flughäfen – bessere Steuerung der Prozesse

Seit 2023 übernehmen immer mehr Flughäfen – bis heute Frankfurt, Berlin und Köln/Bonn – die direkte Verantwortung für die Durchführung der Sicherheitskontrollen. Die sogenannte „Neue Welt“ ermöglicht ihnen eine flexible Steuerung und optimale Organisation der Abläufe, etwa durch vorausschauende Planung der Kontrollkapazitäten anhand von Passagierdaten. Diese Eigenverantwortung verbessert die Effizienz und reduziert gleichzeitig Kosten sowie Wartezeiten für die Fluggäste. So sind erste Kontrollspuren mit zusätzlichen Einzelkontrollplätzen und Überholmöglichkeiten für schnellere Passagiere ausgestattet.

Grundsätzlich gilt: Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Die Fachaufsicht, die Haftungsverantwortung sowie die Genehmigung sicherheitsrelevanter technischer Ausrüstung müssen weiterhin beim Staat verbleiben. In die Durchführungsverantwortung – also die Auswahl der Dienstleister, der eingesetzten Technologie sowie die Gestaltung der Prozesse – sollten jedoch verstärkt diejenigen eingebunden werden, die vor Ort und nah am Geschehen die Kontrollen steuern: die Flughafenbetreiber.

Faire Finanzierung – gemeinschaftliche Verantwortung

Bislang tragen Fluggesellschaften und Passagiere allein die Kosten für Luftsicherheitskontrollen. Zwischen 2019 und 2025 sind die Luftsicherheitsgebühren deutlich gestiegen – an einigen Flughäfen haben sie sich sogar verdoppelt. Anfang 2025 wurde der Gebührendeckel von 10 auf 15 Euro angehoben. Damit stellt die Gebühr mittlerweile einen wesentlichen Kostenfaktor einer Flugreise dar und trägt zu den ohnehin hohen Standortkosten im Luftverkehr bei. Die letzte Erhöhung führt zu geschätzten Mehrbelastungen von 160 Millionen Euro in diesem Jahr. Insgesamt belastet die Luftsicherheitsgebühr den Luftverkehr in Deutschland mit über einer Milliarde Euro.

Um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs nicht weiter zu gefährden, braucht es eine faire Kostenverteilung zwischen Staat und Wirtschaft. Luftsicherheit zur Terror- und Gefahrenabwehr ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Luftsicherheit dringend geboten.

Warum eine staatliche Beteiligung sinnvoll ist:

  • Luftsicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
  • In anderen Bereichen übernimmt der Staat bereits vollumfänglich Sicherheitskosten – etwa bei Großveranstaltungen oder Demonstrationen.
  • Die Sicherheitskosten im Bereich der Bahn werden zu etwa 70 % vom Staat getragen.

Was jetzt nötig ist:

  • Eine mindestens hälftige Beteiligung des Bundes an den Luftsicherheitskosten.
  • Deckelung der Luftsicherheitsgebühr auf max. 10 Euro pro Passagier – zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen Verkehrsträgern und Ländern.

Luftsicherheitsgebühren im internationalen Vergleich

Staatliche Kostenbeteiligungen sind in vielen Ländern üblich – z. B. in den USA, Spanien, Italien und der Türkei. Dort sind Gebühren entweder gedeckelt oder liegen bewusst unter den tatsächlichen Kosten.

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