Luftverkehrsteuer: Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen wird weiter verschärft
BDL legt den neuen Evaluierungsbericht zur Luftverkehrsteuer vor
Die wettbewerbsverzerrende und investitionshemmende Wirkung der Luftverkehrsteuer setzt sich ungebremst fort – und die Belastung für die deutsche Luftfahrt steigt sogar noch weiter an. Das ist der zentrale Befund des „5. Evaluierungsberichts zur Luftverkehrsteuer in Deutschland“, den der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) heute vorgestellt hat.
„Der nationale Alleingang bei der Luftverkehrsteuer verschlechtert in gravierender Weise die Wettbewerbsposition unserer Fluggesellschaften und Flughäfen. Gleichzeitig entzieht sie unseren Unternehmen die Finanzkraft für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Lärmschutz und Kundenservice. Wir appellieren an die Koalition, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, die Fluggesellschaften und Flughäfen von einseitigen nationalen Kosten zu entlasten.“
BDL-Präsident Klaus-Dieter Scheurle
Anlässlich der neuen Ergebnisse sagte BDL-Präsident Prof. Klaus-Dieter Scheurle: „Der nationale Alleingang bei der Luftverkehrsteuer verschlechtert in gravierender Weise die Wettbewerbsposition unserer Fluggesellschaften und Flughäfen. Gleichzeitig entzieht sie unseren Unternehmen die Finanzkraft für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Lärmschutz und Kundenservice. Wir appellieren an die Koalition, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, die Fluggesellschaften und Flughäfen von einseitigen nationalen Kosten zu entlasten.“
Die Luftverkehrsteuer wurde im Jahr 2010 in einer angespannten Haushaltslage beschlossen, um zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 1 Milliarde Euro zu generieren. Die Steuer trifft überproportional die deutschen Fluggesellschaften, denn diese machen den Hauptteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen Flughäfen: Vier deutsche Luftfahrtunternehmen haben 2017 mehr als die Hälfte der gesamten Steuerlast getragen, der Rest verteilte sich auf über 100 andere, insbesondere ausländische Fluggesellschaften. Wettbewerber aus dem Ausland sind von der Steuer also nur marginal betroffen, denn sie machen nur einen Bruchteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen Flughäfen.
Der Evaluierungsbericht zeigt die negativen Folgen dieser anhaltenden Wettbewerbsverzerrung zulasten deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen:
- Luftverkehrswachstum: Die Zahlen zeigen, dass Deutschland im europäischen Vergleich seit Jahren gemeinsam mit Österreich das Schlusslicht beim Wachstum bildet. Luftverkehrsmärkte, in denen es keine Ticketsteuern gibt oder in denen diese abgebaut wurden, wachsen hingegen besonders stark, zum Beispiel in den Niederlanden. Österreich hat mit der Halbierung seiner Ticketsteuer reagiert, Deutschland nicht.
- Abwanderung: Beim Vergleich der Verkehrsentwicklung an der westlichen Staatsgrenze zeigt sich, dass viele Passagiere ins nahe Ausland ausweichen und damit Verkehre zulasten der deutschen Flughäfen ins Ausland verlagert werden. Seit Einführung der Luftverkehrsteuer sind die Flughäfen im grenznahen Ausland um 81 Prozent gewachsen, die grenznahen Flughäfen in Deutschland hingegen um gerade einmal 14 Prozent. Auch bei den deutschen Drehkreuzflughäfen lassen sich Abwanderungseffekte feststellen, da sich Umsteigeverkehre ebenfalls hin zu Wettbewerbern im europäischen Ausland verlagern.
- Marktanteile: Die deutschen Fluggesellschaften haben an den heimischen Flughäfen deutliche Marktanteilsverluste hinnehmen müssen: Vor Einführung der Luftverkehrsteuer lag der Marktanteil der deutschen Unternehmen bei 62,4 Prozent, im Jahr 2017 lag er nur noch bei 55,0 Prozent – ein Minus von mehr als 7 Prozentpunkten.
- Investitionskraft: Bis Ende 2017 haben die deutschen Fluggesellschaften 3,8 Milliarden Euro Luftverkehrsteuer an den Fiskus abführen müssen. Das hat ihnen die Finanzkraft für weitere Investitionen in ihre Flotten entzogen – etwa für 45 Flugzeuge des besonders leisen und energieeffizienten Typs A320neo.
Mit der neuesten Verordnung zur Festsetzung der Steuersätze für das Jahr 2019 wird ein erneuter Anstieg des Steueraufkommens aus der Luftverkehrsteuer festgelegt. Dies widerspricht dem Willen des Gesetzgebers, den Zielwert der Luftverkehrsteuer bei 1 Milliarde Euro zu definieren. Im Gesetzgebungsprozess wurde dokumentiert, dass die Gesamtbelastung der Branche aus der Luftverkehrsteuer und aus dem EU-Emissionshandel diesen Betrag nicht übersteigen soll und dass die Steuersätze daher jährlich angepasst werden sollen. Im Bundeshaushalt 2019, der am Freitag im Bundestag zur Abstimmung steht, sind allerdings Einnahmeerwartungen allein aus der Luftverkehrsteuer in Höhe von 1,215 Milliarden Euro eingestellt – also eine Mehrbelastung von 215 Millionen Euro.
Dazu BDL-Präsident Prof. Scheurle: „Wenn die wettbewerbsverzerrende Luftverkehrsteuer schon nicht abgeschafft wird, dann sollte die Steuerbelastung zumindest nicht schleichend weiter erhöht werden. Die beabsichtigte Ausweitung des Steueraufkommens geht vor allem zulasten der deutschen Unternehmen – das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Fluggesellschaften und Flughäfen und gefährdet Arbeitsplätze in Deutschland.“
Den vollständigen Evaluierungsbericht finden Sie hier zum Download: https://www.bdl.aero/download/3024/5-evaluierungsbericht-luftverkehrsteuer.pdf