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13. März 2024
Wirtschaft

Jahr für Jahr mehr Streiks im Luftverkehr

BDL hält Verfahrensregeln im Bereich des öffentlichen Verkehrs für notwendig

Die Streikbewegungen im Bereich des öffentlichen Luftverkehrs haben längst eine neue Dimension erreicht. Mit aktuell 16 Streikwellen in sechs Tarifbereichen, übersteigt das diesjährige Streikaufkommen schon jetzt das Niveau der vergangenen Jahre. Allein in der kurzen Zeit bis Ende Februar mussten rund 2.062 Flüge gestrichen werden.

Jetzt haben die Gewerkschaften erneut die Beschäftigten der Luftverkehrssicherheit dazu aufgerufen, am Donnerstag die Arbeit niederzulegen. Darüber hinaus legen Streiks weiterer Bereiche des Luftverkehrs die Mobilität lahm. Es ist an der Zeit für Verfahrensregeln, sagt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft:

„Das Streikrecht gehört nach unserer Verfassung zur Tarifautonomie unserer demokratischen und sozialen Marktwirtschaft. Aber um in Deutschland Tarifautonomie und Mobilität aufrechterhalten zu können, braucht es künftig im öffentlichen Verkehrswesen Verfahrensregeln. Bevor es zu einem streikbedingten Stillstand des Verkehrs kommt, sollte künftig im Bereich der kritischen Verkehrsinfrastruktur zumindest der Versuch einer Schlichtung erfolgen.“

Ansprechpersonen

Frederike Schantz Frederike Schantz Digitale Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit +49 30 520077-118