Luftverkehrswirtschaft begrüßt Abschaffung der nationalen PtL-Quote
BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Lang: „Nationale PtL-Quote hätte lediglich zu Strafzahlungen geführt“
Die deutsche Luftverkehrswirtschaft begrüßt die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Abschaffung der nationale PtL-Quote. „Der BDL begrüßt die heutige Entscheidung des Bundestages, die nationale Power-to-Liquid-Quote (PtL-Quote) für den Luftverkehr abzuschaffen. Kurz vor dem Jahresende befreit die Koalition die Luftverkehrswirtschaft damit von einem unsinnigen, europarechtswidrigen Mühlstein, der zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Airlines und Flughäfen geführt hätte. Da PtL nicht vorhanden ist, würde die Quote lediglich zu Strafzahlungen führen – ohne messbaren Klimanutzen“, sagt Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).
Dr. Lang weiter: „Die einseitige nationale Vorgabe, ab dem 1. Januar 2026 PtL-Kraftstoff zu 0,5 Prozent verpflichtend beizumischen, ist nun vom Tisch und das aus gutem Grund. Die ReFuel-Aviation-Verordnung der EU setzt bereits den regulatorischen Rahmen für den Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe. Sie schreibt vor, schon für dieses Jahr zwei Prozent nachhaltigen Flugkraftstoff (biogenes SAF, Sustainable Aviation Fuel) zu nutzen und erreicht damit mehr Treibhausgaseinsparungen als die deutsche PtL-Quote es getan hätte. Das zeigt einmal mehr, das nationale Regelungen kontraproduktiv und überflüssig sind.
Tatsache ist: Es gibt bisher keine nennenswerten PtL-Produktionsanlagen in Europa, die im industriellen Maßstab E-Kerosin produzieren. Aus diesem Grund fordern wir als BDL eine wettbewerbsneutrale Überarbeitung der EU-Klimaschutzgesetzgebung. Die derzeitigen regulatorischen Rahmenbedingungen erschweren die Produktionsentwicklung und legen unverhältnismäßige Kosten ausschließlich europäischen Unternehmen auf, während internationale Wettbewerber weitgehend unberührt bleiben. Auch die Bundesregierung muss ausreichend Finanzmittel für den Ausbau von nachhaltigen Flugkraftstoffen bereitstellen, zum Beispiel aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems.“
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