BDL begrüßt die Stärkung der flugmedizinischen Aufsicht
Ergänzungen zum Luftverkehrsgesetz sind folgerichtig
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßt den Änderungsvorschlag zum Luftverkehrsgesetz, den die Koalitionsfraktionen als Schlussfolgerungen aus dem Germanwings-Absturz vom März 2015 einbringen. Der Gesetzesvorschlag sieht die Einrichtung einer flugmedizinischen Datenbank und eine Stärkung der behördlichen Aufsicht unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht vor. Darüber hinaus sollen neben anlassbezogenen Kontrollen auf den Konsum von Medikamenten, Drogen oder Alkohol bei Piloten, wie sie schon heute im Verdachtsfall durchgeführt werden können, auch unangekündigte Kontrollen eingeführt werden.
„Es ist wichtig, dass neben den schon heute möglichen anlassbezogenen Kontrollen nun auch Zufallskontrollen hinzukommen. Dies entspricht dem Selbstverständnis unserer Unternehmen und unserer Crews, dass Sicherheit oberste Priorität hat.“
BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow
Mit der Gesetzesänderung stärkt der Gesetzgeber die flugmedizinische Aufsicht des Luftfahrt-Bundesamtes und verbessert die Kontrollen auf den Konsum von Medikamenten, Drogen und Alkohol. „Es ist wichtig, dass neben den schon heute möglichen anlassbezogenen Kontrollen nun auch Zufallskontrollen hinzukommen“, sagt BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow. „Dies entspricht dem Selbstverständnis unserer Unternehmen und unserer Crews, dass Sicherheit oberste Priorität hat.“
In den USA, Großbritannien und anderen Ländern gibt es solche Regelungen schon lange. Es sei richtig, dass Deutschland hier gleichziehe. Von Randow unterstreicht weiterhin, dass gleichzeitig die Anlaufstellen gestärkt werden sollten, an die sich Crewmitglieder mit psychischen oder Alkoholproblemen vertrauensvoll wenden können. Diese hätten sich in Deutschland bewährt. „Wir haben vorgeschlagen, dass die Einrichtung solcher Anlaufstellen insgesamt in Europa verbindlich vorgegeben werden sollte und wir begrüßen, dass der Bundesverkehrsminister unsere Vorschläge unterstützt.“
Hier finden Sie die Stellungnahme zum Änderungsantrag.