„Air Defender“: BDL dankt Behörden und der Luftwaffe für gute Zusammenarbeit
Beeinträchtigungen des zivilen Luftverkehrs durch die Militärübung konnten in Grenzen gehalten werden
Zum Abschluss der zweiwöchigen Militärübung „Air Defender“ hat der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) den Behörden und der Luftwaffe für die gute Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung gedankt. „Die gemeinsame Abstimmung hat es ermöglicht, trotz der Sperrung von drei großen Lufträumen in Deutschland einen weitestgehend stabilen Luftverkehr zu gewährleisten und Beeinträchtigungen in Grenzen zu halten“, sagte BDL-Präsident Jost Lammers. So waren deutlich weniger Flüge von größeren Verspätungen betroffen als im Vorfeld von „Air Defender“ angenommen werden musste. Nur in wenigen Fällen kam es zu Annullierungen. „Dies ist insbesondere ein Verdienst der Flugsicherungsorganisationen DFS und Eurocontrol, die ihre Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigung durch die Militärübung in den vergangenen Wochen laufend nachgeschärft haben,“ ergänzte Lammers.
Bei der Vorbereitung auf die Militärübung hatte der BDL in zahlreichen Abstimmungsrunden mit der Bundesregierung, der Luftwaffe und den Flugsicherungsorganisationen Folgenabschätzungen vorgenommen und Maßnahmen abgestimmt, die eine weitere Abwicklung des zivilen Luftverkehrs ermöglichten. „Für uns war die Zusammenarbeit mit Bundesregierung und Luftwaffe auch deswegen so wichtig, weil wir die militärische Übung gerade in diesen unsicheren, kritischen Zeiten als sehr gewichtiges Zeichen des Zusammenstehens und der Abwehrbereitschaft aller NATO-Staaten im Rahmen unserer Möglichkeiten engagiert unterstützen“, so Lammers.
Der BDL dankte auch den Landesluftfahrtbehörden, dass sie Ausnahmen von den üblichen Betriebszeiten der Flughäfen zugelassen haben, um Flugzeugen, die aufgrund der militärischen Übung verspätet waren, noch Start und Landung zu ermöglichen. Davon mussten die Fluggesellschaften im Verlauf von „Air Defender“ auch in Einzelfällen Gebrauch machen, um weitergehende Beeinträchtigungen des Luftverkehrs zu vermeiden. Die Belastungen für die Anwohner von Flughäfen konnten dabei in Grenzen gehalten werden.