Zur heute von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgestellten Frühjahrsprognose der Steuerentwicklung erklärt Dr. Stefan Schulte, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft: „Die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte haben sich erneut vergrößert. Die einseitige Belastung der deutschen Luftfahrt durch die Luftverkehrsteuer ist endgültig nicht länger zu rechtfertigen und sollte schnellstmöglich beendet werden.“
Der vom Bundesfinanzminister eingesetzte „Arbeitskreis Steuerschätzungen“ hat seine Steuerschätzung für das laufende Jahr deutlich nach oben korrigiert. Bund, Länder und Kommunen nehmen demnach 2017 insgesamt 732 Milliarden Euro ein. Gegenüber der letzten Steuerschätzung aus dem November 2016 sind das noch einmal Mehreinnahmen von rund 8 Milliarden Euro.
„Die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte haben sich erneut vergrößert. Die einseitige Belastung der deutschen Luftfahrt durch die Luftverkehrsteuer ist endgültig nicht länger zu rechtfertigen und sollte schnellstmöglich beendet werden.“
BDL-Präsident Dr. Stefan Schulte
Die Luftverkehrsteuer mit einem Volumen von insgesamt ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr wurde im Jahr 2010 in einer angespannten Haushaltslage beschlossen, um zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zu generieren. Auf eine Abschätzung der wirtschaftlichen und wettbewerblichen Folgen hatte die Bundesregierung seinerzeit verzichtet. Da die deutschen Fluggesellschaften überproportional stark von der Steuer betroffen sind, verzerrt die einseitige Sonderlast den internationalen Wettbewerb und schwächt ihre Marktposition in gravierender Weise.
Seit 2010 haben sich die Steuereinnahmen des Bundes um 82 Milliarden Euro erhöht, während die Ausgaben lediglich um 25 Milliarden Euro gestiegen sind. Unter dem Strich hat sich der fiskalische Spielraum also seit dem Beschluss zur Einführung der Steuer um 57 Milliarden Euro erhöht.
„Die gewonnenen Spielräume sollten auch und vor allem für Zukunftsinvestitionen genutzt werden“, so Schulte. „Eine Entlastung bei der Luftverkehrsteuer würde die Investitionskraft unserer Unternehmen stärken. Das käme auch der Umwelt zu Gute, denn die Fluggesellschaften könnten wieder mehr in treibstoffsparende und leisere Flugzeuge investieren.“
Bis Ende 2016 haben allein die deutschen Fluggesellschaften insgesamt 3.225 Millionen Euro Luftverkehrsteuer an den Fiskus abführen müssen. Von dem Geld hätten die Unternehmen beispielsweise 32 emissionsarme Flugzeuge vom Typ Airbus A320neo anschaffen können, die bis zu 20 Prozent weniger Treibstoff verbrauchen und darüber hinaus deutlich leiser sind.
Auch das Luftverkehrskonzept, das in der vergangenen Woche von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegt wurde, stellt fest: „Die wirtschaftlichen Voraussetzungen, unter denen die Luftverkehrsteuer im Jahr 2011 eingeführt wurde, haben sich erheblich geändert: Deutschland steht volkswirtschaftlich gut da, unsere Luftfahrtunternehmen jedoch kämpfen um ihre Wettbewerbsfähigkeit.“
Beispielgebend könnte Deutschlands Nachbarland Österreich sein: Die dortige Regierung hat Anfang des Jahres beschlossen, die heimische Flugabgabe zum 1. Januar 2018 zu halbieren, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und Zukunftsinvestitionen anzukurbeln.