Wer zahlt für Terror- und Gefahrenabwehr?

Die Anforderungen an die Abwehr von Terror und andere äußere Gefahren sind in allen Bereichen des öffentlichen Lebens deutlich angestiegen. Das gilt gleichermaßen für die Sicherheit an symbolträchtigen Orten, für politische Demonstrationen, für Großveranstaltungen wie Sportevents, Konzerte und Kirchentage sowie für die Verkehrsinfrastruktur. Mit den steigenden Anforderungen an die Sicherheit im öffentlichen Raum steigen auch die Kosten, die der Gesellschaft für die hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr entstehen. Wer aber sollte diese Kosten tragen?

Eine repräsentative Umfrage gibt Aufschluss darüber, wen die Deutschen bei den Kosten für die öffentliche Sicherheit in der Verantwortung sehen: Eine deutliche Mehrheit spricht sich dafür aus, dass im Luftverkehr sowieim Bahnverkehr der Staat die Kosten für Einsätze der Polizei und ihrer Dienstleister tragen sollte. Im Hinblick auf den Verkehrsbereich sprechen sich sogar deutlich mehr Befragte für eine staatliche Finanzierung aus als etwa bei der Absicherung von politischen Demonstrationen.

Bei Sportveranstaltungen sind die Bundesbürger hingegen mehrheitlich der Auffassung, dass die Kosten von den Veranstaltern getragen werden sollten. Doch während sich die Bevölkerung für eine staatliche Finanzierung von Gefahrenabwehr und Terrorbekämpfung im Luftverkehr ausspricht, sieht die Realität anders aus: Im Luftverkehr müssen diese Kosten von den Unternehmen getragen werden.

Wer trägt die Kosten tatsächlich?

Manche Fußballclubs beschäftigen Ordner für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Allerdings werden die Kosten für Polizeieinsätze zur Absicherung von professionellen Fußballspielen allein vom deutschen Staat getragen. Bei anderen Großveranstaltungen (Konzerte, Kirchentage, Wahlkampfveranstaltungen etc.) obliegt die Finanzierung der Polizeieinsätze ebenfalls dem Staat. Und auch die Kosten für Polizeieinsätze zur Absicherung von politischen Demonstrationen werden komplett durch den Staat, also vom Steuerzahler, finanziert.

Die Kosten für die Absicherung des Bahnverkehrs trägt ebenfalls zum größten Teil der Staat: Für Einsätze der Bundespolizei und für die von ihr beauftragten Sicherheitsdienstleister hat der Gesetzgeber die Kostenbeteiligung der Bahnunternehmen per Rechtsverordnung auf maximal 20,8 Prozent begrenzt (zurzeit werden der Bahn jedoch aufgrund unklarer Rechtslage überhaupt keine Kosten in Rechnung gestellt). Maßnahmen zur Eigensicherung zahlen die Bahnunternehmen selbst.

Die Kosten für die Absicherung des Luftverkehrs tragen allein die Unternehmen und Passagiere. Im föderalen System Deutschlands ist entweder die Bundespolizei oder die jeweilige Landesbehörde für die Durchführung der Passagier- und Gepäckkontrollen an den Flughäfen verantwortlich. Sie bedienen sich der Dienste von privaten und öffentlichen Sicherheitsunternehmen. Die entstehenden Kosten stellen die Behörden den Fluggesellschaften über die Luftsicherheitsgebühren vollständig in Rechnung. Zusätzlich zahlen die Unternehmen wie im Bahnverkehr die Kosten für die Eigensicherung selbst.

Der deutsche Sonderweg im Luftverkehr ist eine Wettbewerbsverzerrung

In Deutschland werden den Fluggesellschaften für die Passagier- und Gepäckkontrollen im Jahr 2017 mehr als 700 Millionen Euro berechnet. Im Durchschnitt sind das mehr als 7 Euro pro abfliegendem Passagier. Hinzu kommen noch die zusätzlichen Aufwendungen für die Eigensicherung von Flughäfen und Fluggesellschaften – ebenfalls ein dreistelliger Millionenbetrag. Dieser Sonderweg bei der Finanzierung der Passagier- und Gepäckkontrollen ist nicht zu rechtfertigen, denn die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen schützen nicht nur die Passagiere und die Beschäftigten, sondern die gesamte öffentliche Sicherheit.

Die Terror- und Gefahrenabwehr im Luftverkehr ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte daher auch zu einem erheblichen Anteil in die staatliche Haushaltsfinanzierung überführt werden. So sieht das die Mehrheit der Bundesbürger, und so wird das auch in anderen Ländern praktiziert. In vielen EU-Ländern sind die Luftsicherheitsgebühren auf einem niedrigen Niveau gedeckelt: zum Beispiel in Spanien auf 3,78 Euro pro Passagier und in Italien auf 2,68 Euro. Auch in den USA trägt der Staat mit mindestens zwei Dritteln den größten Teil der Sicherheitskosten. Der deutsche Sonderweg bei den Luftsicherheitskosten benachteiligt in gravierender Weise die deutschen Luftverkehrsunternehmen. Denn diese machen den Hauptteil ihres Geschäfts mit dem Abflug von deutschen Flughäfen.

Stand: August 2017

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Dokumente
Luftfahrt aktuell 2 | 2017: Wer zahlt für Terror- und Gefahrenabwehr?
Das Luftfahrt aktuell 2 | 2017 beschäftigt sich mit dem Thema, wer für Terror- und Gefahrenabwehr bezahlt.