Chancen und Herausforderungen der unbemannten Luftfahrt

Zivile Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit. Im Auftrag des Verbandes Unbemannte Luftfahrt – einer gemeinsamen Initiative von BDL und BDLI (Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V.) – hat das Hamburger Institut Drone Industry Insights ermittelt, dass in Deutschland insgesamt weit über 400.000 Drohnen in Umlauf sind. Dabei werden 385.500 Drohnen privat und 45.200 Drohnen kommerziell genutzt. Inzwischen sind Drohnen für jedermann erschwinglich und teilweise kinderleicht zu bedienen. Auch immer mehr kommerzielle Einsatzgebiete im zivilen Bereich werden erschlossen: Von der Überwachung von Kraftwerken über die Wartung technischer Anlagen bis hin zur Lieferung von Waren und Hilfsmitteln in schwer zugängliche Gebiete. Klar ist schon jetzt: All diese neuen unbemannten Fluggeräte müssen in den bestehenden Luftraum integriert werden. Und dabei muss die Sicherheit an oberster Stelle stehen. Doch nur wenn der sichere Betrieb von Drohnen jeder Art und Größe sichergestellt werden kann und deren Anwendungsgebiete von der Bevölkerung akzeptiert und mitgetragen werden, wird sich das Potenzial dieser neuen Technologien ausschöpfen lassen.

Umfrage zur Akzeptanz von Drohnen

Der Erfolg der neuen Technologie hängt ganz maßgeblich von der Akzeptanz in der Bevölkerung ab. Nur, wenn Sinnhaftigkeit und Nutzen von Drohnenanwendungen anerkannt werden, kann das volle Potenzial der Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

In einer aktualisierten Umfrage von April und Mai 2022 hat das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Verbands Unbemannte Luftfahrt erhoben, welche Chancen und Risiken die Menschen in Deutschland mit Drohnen und Flugtaxis verbinden.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Die Einstellung gegenüber Drohnen und Flugtaxis in Deutschland hat sich seit 2019 positiv entwickelt. Demnach befürwortet über die Hälfte der Befragten den Einsatz von Drohnen für zivile Zwecke. Doch zugleich sehen die Befragten nach wie vor Herausforderungen bei dem Einsatz ziviler Drohnen, z.B. die Störung der Privatsphäre.

 

Rechtlicher Rahmen zur Nutzung von Drohnen

Drohnen bergen nicht nur Chancen. Die steigende Zahl der unbemannten Flugobjekte stellt zunehmend auch eine Sicherheitsherausforderung für den Luftverkehr dar. Ursache dafür ist deren zumeist unsachgemäßer oder regelwidriger Betrieb, denn nicht alle Drohnenbetreiber sind über die geltenden Regeln im Bilde.

Welche Vorschriften gelten, ist abhängig von der Art der Nutzung sowie von Größe und Gewicht der Drohne. 2017 wurde die nationale Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (sog. Drohnenverordnung) veröffentlicht.

Seit dem 31. Dezember 2020 findet jedoch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der EU-Kommission für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (engl. Unmanned Aircraft Systems, UAS), die den Betrieb von UAS in allen europäischen Mitgliedsstaaten regelt, Anwendung. Diese Verordnung gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten und verdrängt teilweise die Regelungen des nationalen Rechts.

In den EU-Mitgliedsstaaten gelten aktuell folgende Bestimmungen:

Der Betrieb eines UAS wird in drei Betriebskategorien unterteilt: „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“.

In der „offenen“ Betriebskategorie gilt zum Beispiel eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund und es muss ein ständiger Sichtkontakt zum UAS sichergestellt werden. Des Weiteren beträgt das Mindestalter für Fernpiloten 16 Jahre und die höchstzulässige Startmasse weniger als 25 Kilogramm. Es dürfen keine gefährlichen Güter transportiert oder sonstige Gegenstände abgeworfen werden.

Sofern eine der festgelegten Anforderungen an die „offene“ Betriebskategorie nicht erfüllt ist, fällt der UAS-Betrieb automatisch in die „spezielle“ oder „zulassungspflichtige“ Kategorie. Hierfür sind weitere Genehmigungen einzuholen.

Vorschläge für regulierende Rahmenbedingungen und Standards

Die deutsche Drohnenverordnung war ein erster wichtiger Schritt. Doch die Sicherheitsstandards in der unbemannten Luftfahrt müssen weiter erhöht werden. Wir begrüßen daher die europäische Lösung zur Vereinheitlichung der Hersteller- und Betriebsvorschriften von unbemannten Flugsystemen sowie die aktuellen Ansätze auf nationaler und europäischer Ebene für eine umfassende Gesetzgebung für die Integration von unbemannten Flugsystemen in den Luftraum. Die deutsche Luftfahrt hat bereits frühzeitig eigene Vorschläge für regulierende Rahmenbedingungen und Standards formuliert, durch die die Rechtssicherheit für Hersteller und Betreiber erhöht und so der kommerzielle Betrieb von Drohnen künftig flächendeckend ermöglicht wird.
Konkret umfasst das folgende Forderungen:

  • Technologieförderung

Als industrielle Schlüsseltechnologie sollte Drohnen ein angemessener Stellenwert im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms sowie einer gezielten Industriepolitik und Exportunterstützung beigemessen werden.

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen

Klare und zukunftsweisende gesetzliche Rahmenbedingungen müssen vorrangig auf europäischer Ebene geschaffen werden. Deutschland muss sich aktiv in die Diskussion einbringen, mitgestalten und so die nationalen Kompetenzen wahren.

  • Anwenderfreundliche Genehmigungsverfahren

Die Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Aufstiegsgenehmigungen müssen vereinfacht und vereinheitlicht werden – auf nationaler und mittelfristig auch auf europäischer Ebene.

  • Sichere Integration in den zivilen Luftraum

Die Integration von Drohnen in das Luftverkehrssystem ist eine zentrale Herausforderung. Es bedarf einer klaren Regelung von Zuständigkeiten und Prozessen der kompetenten Stellen.

Dafür müssen folgende Eckpunkte beachtet werden:

  • Registrierungspflicht für alle Drohnen ab 250 g Startgewicht.
  • Zertifizierung nach definierten Standards entlang des gesamten Produktlebenszyklus.
  • „Beipackzettel“ mit grundlegenden Infos zu Regelungen und Risiken für alle Käufer.
  • Testfelder müssen bestimmt werden, um unbemannte Flugsysteme zu erproben und so deren sicheren Betrieb nachweisen zu können.
  • Erkennbarkeit im Luftraum muss gewährleistet sein.
  • Qualifikation von Fernpiloten – grundlegende fliegerische Kenntnisse müssen durch autorisierte Personen vermittelt und geprüft werden.
  • Schutzmaßnahmen zur sicheren Abwehr von nicht-kooperativen Drohnen inklusive festgelegter Meldewesen und klar geregelter Sanktionen.
  • Drohnenbetrieb an Flughäfen muss künftig durch Standardszenarien auf europäischer Ebene geregelt werden.

Ziel ist es, geeignete Regeln zu schaffen, damit der Einsatz von Drohnen den gewerblichen Luftverkehr nicht gefährdet. Nur so lässt sich das große Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen. Wichtig für den Luftverkehr ist, dass dabei auch international möglichst einheitliche Regelungen geschaffen werden.

Ansprechpersonen

Tamara Hartwich (in Elternzeit)
Leiterin Flugbetrieb, Technik und Safety
tamara.hartwich@bdl.aero
+49 30 520077-170
Alexander Klay, Pressesprecher BDL
Alexander Klay
Pressesprecher
alexander.klay@bdl.aero
+49 30 520077-165
Frank Penner
Leiter Flugbetrieb, Technik und Safety
frank.penner@bdl.aero
+49 30 520 077-170
Mehr Informationen
Dokumente
Positionspapier Unbemannte Luftfahrt
Vorschläge für regulatorische Rahmenbedingungen und Standards zur Weiterentwicklung unbemannter Luftfahrtsysteme
VUL-Marktstudie 2023
Die Marktstudie des VUL wird alle zwei Jahre durchgeführt und basiert auf echten Marktdaten. Sie gibt einen Überblick über den Einsatz von Drohnen und Flugtaxis, aktuelle Trends und Entwicklungen.
Drohnenumfrage 2022
Was denken die Deutschen über Advanced Air Mobility? Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von 2022
Drohnenumfrage 2019
Was denken die Deutschen über unbemannte Luftfahrt? Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von 2019
Drohnenumfrage 2017
Was denken die Deutschen über unbemannte Luftfahrt? Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von 2017
Drohnenumfrage 2016
Was denken die Deutschen über unbemannte Luftfahrt? Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von 2016
Verweise