Parkendes Flugzeug am Flughafen München

Die Luftverkehrsteuer schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrt

Die Luftverkehrsteuer wurde 2010 in einem nationalen Alleingang beschlossen und zum 1. Januar 2011 eingeführt. Ziel der Steuer war es, jährlich zusätzlich 1 Milliarde Euro für den Bundeshaushalt einzunehmen, um einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts zu leisten. Die Luftverkehrsteuer fällt auf Flüge an, die von deutschen Flughäfen starten. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung des Reiselandes und beträgt pro Passagier zwischen 13,03 Euro und 59,43 Euro. Zu entrichten ist die Steuer von der jeweiligen Fluggesellschaft.

Die Luftverkehrsteuer verzerrt den internationalen Wettbewerb

In vielen Wettbewerbsländern gibt es eine vergleichbare Steuer nicht. Die Luftverkehrsteuer schwächt die deutschen Luftverkehrsunternehmen, denn sie werden überproportional belastet: 2018 hat der Bund 1.174 Millionen Euro Luftverkehrsteuer eingenommen. Davon haben fünf BDL-Mitgliedsunternehmen mit rund 549 Millionen Euro fast die Hälfte schultern müssen.

Ausländische Wettbewerber sind von der Steuer hingegen nur marginal betroffen, da sie nur einen Bruchteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen Flughäfen machen: Der Rest der Steuerlast verteilt sich auf über 100 andere insbesondere ausländische Fluggesellschaften.

Aufgrund des intensiven internationalen Wettbewerbs gelingt es den Unternehmen nur zu einem begrenzten Anteil, die Steuer über höhere Ticketpreise an die Passagiere weiterzureichen. Die Steuer muss somit zu einem großen Teil von den Fluggesellschaften aus ihrem operativen Ergebnis selbst beglichen werden. Die Benachteiligung deutscher Unternehmen wurde nicht nur durch die regelmäßige Evaluierung des BDL nachgewiesen, sondern auch in der Evaluierung durch das Bundesfinanzministerium festgestellt.

Dabei schwächt die Luftverkehrsteuer nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrt, sondern auch ihre Investitionskraft. Die Steuer entzieht den Unternehmen Finanzmittel, die ansonsten in lärmärmeres und energieeffizienteres Fluggerät investiert werden könnten. Von den 4,3 Milliarden Euro, die deutsche Fluggesellschaften zwischen 2011 und 2018 an den Fiskus abgeführt haben, hätten die Unternehmen beispielsweise 50 Flugzeuge des besonders sparsamen und leisen Flugzeugtyps Airbus A320neo erwerben können, um ältere Flugzeuge auszutauschen. So werden weitere Fortschritte beim Umstieg auf leisere und energieeffizientere Flugzeugmodelle blockiert.

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Norbert Lübben
Projektleiter Mobilität
norbert.luebben@bdl.aero
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Alexander Klay, Pressesprecher BDL
Alexander Klay
Pressesprecher
alexander.klay@bdl.aero
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Dokumente
5. Evaluierungsbericht zur Luftverkehrsteuer
Fünfter Evaluierungsbericht zur Luftverkehrsteuer in Deutschland, die den Luftverkehr hierzulande nicht nur bremst, sondern ihn im Ausland zudem noch ankurbelt.
PricewaterhouseCoopers-Studie 2017
Streichung der Luftverkehrsteuer schafft 26.000 neue Arbeitsplätze und steigert das BIP um 67 Milliarden Euro bis 2030.
Stellungnahme zur Luftverkehrsteuer
Stellungnahme zur Luftverkehrsteuer, die aufgrund des nationalen Alleingangs zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen führt und mittelfristig dem Standort Deutschland schadet
Intraplan-Studie zur Auswirkung der Luftverkehrsteuer
Untersuchung von Intraplan zur Wirkung der Luftverkehrsteuer auf die deutsche Mobilität im Allgemeinen und die deutsche Wirtschaft im Speziellen
IATA Economic Briefing
Die International Air Transport Association (IATA) zeigt im "Economic Briefing" insbesondere auch die negativen Folgen der Luftverkehrsteuer für die Gesamtwirtschaft auf.