Die Anforderungen an die Abwehr von Terror und andere äußere Gefahren sind in allen Bereichen des öffentlichen Lebens deutlich angestiegen. Das gilt gleichermaßen für die Sicherheit an symbolträchtigen Orten, für politische Demonstrationen, für Großveranstaltungen wie Sportevents, Konzerte und Kirchentage sowie für die Verkehrsinfrastruktur. Mit den steigenden Anforderungen an die Sicherheit im öffentlichen Raum steigen auch die Kosten, die der Gesellschaft für die hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr entstehen. Mit der Finanzierung der Passagier- und Gepäckkontrollen durch die Unternehmen hat der deutsche Gesetzgeber einen Sonderweg beschritten – in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens und in wichtigen Wettbewerbsländern ist das grundlegend anders geregelt.
Im Jahr 2018 werden den Fluggesellschaften in Deutschland für die Passagier- und Gepäckkontrollen mehr als 700 Millionen Euro berechnet. Im Durchschnitt sind das mehr als 7 Euro pro abfliegendem Passagier. Tendenz: steigend.
Hinzu kommen noch die zusätzlichen Aufwendungen für die Eigensicherung von Flughäfen und Fluggesellschaften – ebenfalls ein dreistelliger Millionenbetrag. Dieser Sonderweg bei der Finanzierung der Passagier- und Gepäckkontrollen ist nicht zu rechtfertigen, denn die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen schützen nicht nur die Passagiere und die Beschäftigten, sondern die gesamte öffentliche Sicherheit.
In anderen Gesellschaftsbereichen werden die Kosten für Polizeieinsätze vom Staat getragen: Die Kosten für Polizeieinsätze zur Absicherung von Fußballspielen, Konzerten und politischen Demonstrationen werden allein vom deutschen Staat getragen. Im Bahnverkehr trägt ebenfalls der Staat den größten Teil der Kosten: Für Einsätze der Bundespolizei und für die von ihr beauftragten Sicherheitsdienstleister hat der Gesetzgeber die Kostenbeteiligung der Bahnunternehmen per Rechtsverordnung auf maximal 20,8 Prozent begrenzt (zurzeit werden der Bahn jedoch aufgrund unklarer Rechtslage überhaupt keine Kosten in Rechnung gestellt).
Da Terror- und Gefahrenabwehr im Luftverkehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, finanzieren wichtige Wettbewerbsländer die Passagier- und Gepäckkontrollen zu einem erheblichen Anteil mit staatlichen Mitteln: In den USA trägt der Staat mit mindestens zwei Dritteln den größten Teil der Sicherheitskosten. Auch in vielen EU-Ländern sind die von den Unternehmen zu entrichtenden Luftsicherheitsgebühren auf einem niedrigen Niveau gedeckelt – etwa in Spanien auf 3,78 Euro, in Italien auf 2,68 Euro und in der Türkei auf 1,60 Euro. Den Rest der anfallenden Kosten trägt jeweils der Staat.
Dieser deutsche Sonderweg bei den Luftsicherheitskosten benachteiligt die deutschen Fluggesellschaften, denn diese machen den Hauptteil ihres Geschäfts mit dem Abflug von deutschen Flughäfen. Ausländische Fluggesellschaften sind hiervon nur zu einem geringeren Ausmaß betroffen, da ein nur ein minimaler Teil ihres Geschäfts diesen Regelungen unterliegt. Daher begrüßen die Unternehmen der deutschen Luftverkehrswirtschaft, dass sich die Koalitionsparteien darauf verständigt haben, das ganze System der Luftsicherheit auf den Prüfstand zu stellen und dabei auch einen Teil der steigenden Kosten für die Luftsicherheitskontrollen in die staatliche Haushaltsfinanzierung zu überführen.