Sicherheit hat im Luftverkehr höchste Priorität. Die Passagier- und Handgepäckkontrolle dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs und obliegt daher dem Staat. Unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens und internationaler Standards und Empfehlungen, sind in Deutschland die Befugnisse und Maßnahmen, die zur Durchführung der Passagier- und Handgepäckkontrolle sowie der Kontrolle aufgegebener Gepäckstücke notwendig sind, im Wesentlichen in § 5 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) geregelt. Deshalb wird auch häufig von „§ 5-Kontrollen“ gesprochen.
Bei der Passagier- und Handgepäckkontrolle handelt es sich um eine Sicherheitsmaßnahme, die bundeseinheitlich durchgeführt werden muss. Grundsätzlich ist das Bundesinnenministerium (BMI) zuständig. Das BMI hat für viele Flughafenstandorte die Verantwortung für die Durchführung der Luftsicherheitskontrollen der Bundespolizei übertragen, die diese mit Hilfe von privaten Sicherheitsdienstleistern durchführt. Am Standort Frankfurt hat das BMI die Durchführungsverantwortung zum 1. Januar 2023 dem Flughafenbetreiber Fraport übertragen. Und in Bayern hat die bayerische Staatsregierung die Verantwortung für die Luftsicherheitskontrollen selbst mit ihrer Landesluftsicherheitsbehörde übernommen. An den übrigen, kleineren Standorten sind die Luftsicherheitsbehörden der Länder verantwortlich für die Luftsicherheitskontrollen.
Unabhängig davon wer letztlich die Durchführungsorganisation der Luftsicherheitskontrolle (Siko) übernimmt, gelten überall die gleichen Vorschriften und Anforderungen. Gesetzlich einheitlich geregelt sind der Ablauf der Passagier- und Handgepäckkontrolle, die Qualifikation der Arbeitskräfte, die die Kontrolle durchführen und die Anforderungen an die notwendige Kontrolltechnik. Auch der Schutz der Passagiere an der Siko ist eine bundeseinheitliche Anforderung; für diesen ist die Polizei an allen Standorten zuständig. Daher sind an allen Kontrollen immer auch bewaffnete oder bewaffnete private Polizeibeamte anzutreffen.
Die Flughäfen selbst stellen an allen Standorten die Fläche zur Verfügung, die für die Siko benötigt wird.
An Flughäfen, an denen die Bundespolizei die Verantwortung für die Sicherheitskontrollen hat, lässt sie diese durch beauftragte private Sicherheitsdienstleister durchführen. Die Bundespolizei entscheidet auch, wie die Kontrollspuren technisch ausgestattet werden. Beschaffungsamt und Bundespolizei legen ebenfalls über ein Ausschreibungsverfahren fest, welche externen Sicherheitsdienstleister mit der Durchführung der Kontrolle betraut werden. Die Verantwortung für die sichere und effiziente Durchführung der Kontrollen trägt an diesen Standorten die Bundespolizei.
Neben einigen wenigen anderen Bundesländern hat sich das Land Bayern entschieden, die Siko selbst zu organisieren. Bayern hat unter der Fachaufsicht des Bayerischen Verkehrsministeriums (StMB) die Zuständigkeit für die Siko an die nachgeordneten Landesluftsicherheitsbehörden übertragen: das Luftamt Südbayern für die Flughäfen München und Memmingen sowie das Luftamt Nordbayern für den Flughafen Nürnberg. Die konkrete Kontrolle wird in Bayern von Beschäftigten von Sicherheitsgesellschaften durchgeführt, die 100-prozentige Tochterunternehmen des Freistaates sind – an jedem Flughafen mit einer eigenen Sicherheitsgesellschaft. Am Münchner Flughafen bspw. nennt sie sich „Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH“ (SGM). Über die Prozesse an den Sikos und die eingesetzte Kontrolltechnik entscheidet das StMB gemeinsam mit dem Luftamt; zur operativen Steuerung gibt es regelmäßige und enge Abstimmungen zwischen StMB, Luftamt, Sicherheitsgesellschaften und Flughafenbetreiber. Die Verantwortung für die sichere und effiziente Durchführung der Kontrollen trägt an diesen Standorten jeweils die bayerische Behörde.
Seit 1. Januar 2023 verantwortet Fraport am Flughafen Frankfurt die Organisation, Steuerung und Durchführung der rund 170 Luftsicherheitskontrollen. In der Verantwortung der Bundespolizei bleiben die gesetzliche Rechts- und Fachaufsicht und die Gewährleistungsverantwortung für die Luftsicherheit, der bewaffnete Schutz der Kontrollstellen, die Zertifizierung und Zulassung von neuer Kontrollinfrastruktur sowie die Zertifizierung und Rezertifizierung der Luftsicherheitsassistenten. Zeitgleich begannen private Sicherheitsunternehmen im Auftrag der Fraport AG mit der Durchführung der Passagierkontrollen am Flughafen Frankfurt. Im Zuge der Steuerungsübernahme setzt Fraport zudem CT-Geräte in der Passagiersicherheitskontrolle ein. Bis zum Frühjahr 2024 werden 40 CT-Geräte am Frankfurter Flughafen im Einsatz sein.
Stand: Juli 2023