Wer organisiert die Passagier- und Handgepäckkontrolle?

Sicherheit hat im Luftverkehr höchste Pri­orität. Die Passagier- und Handgepäckkontrolle dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftver­kehrs und obliegt daher dem Staat. Unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens und internationaler Standards und Empfehlungen, sind in Deutschland die Befugnisse und Maß­nahmen, die zur Durchführung der Pas­sagier- und Handgepäckkontrolle sowie der Kontrolle aufgegebener Gepäckstü­cke notwendig sind, im Wesentlichen in § 5 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) geregelt. Deshalb wird auch häufig von „§ 5-Kontrollen“ gesprochen.

Bei der Passagier- und Handgepäckkont­rolle handelt es sich um eine Sicherheits­maßnahme, die bundeseinheitlich durch­geführt werden muss. Grundsätzlich ist das Bundesinnenministerium (BMI) zuständig. Das BMI hat für viele Flugha­fenstandorte die Verantwortung für die Durchführung der Luftsicherheitskont­rollen der Bundespolizei übertragen, die diese mit Hilfe von privaten Sicherheits­dienstleistern durchführt. Am Standort Frankfurt hat das BMI die Durchführungs­verantwortung zum 1. Januar 2023 dem Flughafenbetreiber Fraport übertragen. Und in Bayern hat die bayerische Staats­regierung die Verantwortung für die Luftsicherheitskontrollen selbst mit ihrer Landesluftsicherheitsbehörde übernom­men. An den übrigen, kleineren Standor­ten sind die Luftsicherheitsbehörden der Länder verantwortlich für die Luftsicher­heitskontrollen.

Anforderungen an alle Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen

Unabhängig davon wer letztlich die Durchführungsorganisation der Luftsicherheitskontrolle (Siko) übernimmt, gelten überall die gleichen Vorschriften und Anforderungen. Gesetzlich einheitlich geregelt sind der Ablauf der Passagier- und Handgepäckkontrolle, die Qualifikation der Arbeitskräfte, die die Kontrolle durchführen und die Anforderungen an die notwendige Kontrolltechnik. Auch der Schutz der Passagiere an der Siko ist eine bundeseinheitliche Anforderung; für diesen ist die Polizei an allen Standorten zustän­dig. Daher sind an allen Kontrollen immer auch bewaffnete oder bewaffnete private Polizeibeamte anzutreffen.

  • Bundesweit einheitliche Anforderungen an das Personal
    Die Arbeitskräfte, die die Siko durchführen, müssen die bundeseinheitlich geregelten Abläufe an der Passagier- und Handgepäckkontrolle kennen und daher bestimmte Qualifikationen erfüllen. Diese sind durch BMI-Erlasse geregelt und gelten bundes­weit. Darüber hinaus müssen alle Bewerber eine behördliche Zuverlässigkeitsüber­prüfung (ZÜP) durchlaufen.
  • Bundesweit einheitliche Anforderungen an die Sicherheitstechnik
    Die technischen Geräte, die bei der Siko zum Einsatz kommen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen und zugelassen sein. Welche das sind, bestimmt die EU-Kommis­sion und für Deutschland zusätzlich eine Zertifizierungsstelle, die bei der Bundespo­lizei angesiedelt ist. Sie prüft die Technik, die zum Einsatz kommt und entscheidet über ihre Zulassung. Nur Kontrolltechnik, die von der Zertifizierungsstelle zugelassen wurde, darf an den Flughäfen in Deutschland eingesetzt werden.

Die Flughäfen selbst stellen an allen Standorten die Fläche zur Verfügung, die für die Siko benötigt wird.

Organisation und Durchführung durch die Bundespolizei

An Flughäfen, an denen die Bundespolizei die Verantwortung für die Sicherheitskontrollen hat, lässt sie diese durch beauftragte private Sicher­heitsdienstleister durchführen. Die Bundespolizei entscheidet auch, wie die Kontrollspuren technisch ausge­stattet werden. Beschaffungsamt und Bundespolizei legen ebenfalls über ein Ausschreibungsverfahren fest, welche externen Sicherheitsdienstleister mit der Durchführung der Kontrolle betraut wer­den. Die Verantwortung für die sichere und effiziente Durchführung der Kontrol­len trägt an diesen Standorten die Bun­despolizei.

Organisation und Durchführung in Bayern

Neben einigen wenigen anderen Bun­desländern hat sich das Land Bayern entschieden, die Siko selbst zu organi­sieren. Bayern hat unter der Fachaufsicht des Bayerischen Verkehrsministeriums (StMB) die Zuständigkeit für die Siko an die nachgeordneten Landeslufts­icherheitsbehörden übertragen: das Luftamt Südbayern für die Flughäfen München und Memmingen sowie das Luftamt Nordbayern für den Flughafen Nürnberg. Die konkrete Kontrolle wird in Bayern von Beschäftigten von Sicherheitsgesellschaften durchgeführt, die 100-prozentige Tochterunternehmen des Freistaates sind – an jedem Flughafen mit einer eigenen Sicherheitsgesellschaft. Am Münchner Flughafen bspw. nennt sie sich „Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH“ (SGM). Über die Prozesse an den Sikos und die eingesetzte Kontrolltechnik entscheidet das StMB gemeinsam mit dem Luftamt; zur operativen Steuerung gibt es regelmäßige und enge Abstimmungen zwischen StMB, Luftamt, Sicherheitsgesellschaften und Flughafenbetreiber. Die Verant­wortung für die sichere und effiziente Durchführung der Kontrollen trägt an diesen Standorten jeweils die bayerische Behörde.

Organisation und Durchführung am Flughafen in Frankfurt

Seit 1. Januar 2023 verantwortet Fraport am Flughafen Frankfurt die Organisation, Steuerung und Durchführung der rund 170 Luftsicherheitskontrollen. In der Ver­antwortung der Bundespolizei bleiben die gesetzliche Rechts- und Fachaufsicht und die Gewährleistungsverantwortung für die Luftsicherheit, der bewaffnete Schutz der Kontrollstellen, die Zertifi­zierung und Zulassung von neuer Kont­rollinfrastruktur sowie die Zertifizierung und Rezertifizierung der Luftsicherheit­sassistenten. Zeitgleich begannen pri­vate Sicherheitsunternehmen im Auftrag der Fraport AG mit der Durchführung der Passagierkontrollen am Flughafen Frank­furt. Im Zuge der Steuerungsübernahme setzt Fraport zudem CT-Geräte in der Passagiersicherheitskontrolle ein. Bis zum Frühjahr 2024 werden 40 CT-Geräte am Frankfurter Flughafen im Einsatz sein.

Stand: Juli 2023

Ansprechpersonen

Christian Schäfer
Leiter Security
christian.schaefer@bdl.aero
+49 30 520077-125
Julia Fohmann-Gerber
Pressesprecherin
julia.fohmann@bdl.aero
+49 30 520077-116
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Dokumente
Luftfahrt Aktuell 2 | 2023: Wer organisiert die Passagier- und Handgepäckkontrolle?
Vor jedem Abflug werden Fluggäste und ihr Handgepäck auf Sprengstoff und andere gefährliche Gegenstände hin überprüft. Wie ist die Passagier- und Handgepäckkontrolle in Deutschland eigentlich geregelt? Wer ist an welchem Flughafen zuständig? Das beantwortet diese Ausgabe des Luftfahrt Aktuell.