Deutschland und viele andere Staaten arbeiten intensiv daran, das Covid-19-Infektionsgeschehen mit Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen im Griff zu behalten. In vielen Ländern sind diese Bemühungen sehr erfolgreich, so dass das öffentliche Leben Schritt für Schritt wieder hochgefahren wird.
Zwischen solchen Ländern, in denen das Infektionsrisiko gering ist, sind nun auch Reisen grundsätzlich wieder möglich. Damit die Menschen tatsächlich wieder Freunde, Verwandte oder Geschäftspartner im Ausland besuchen oder in den Urlaub fliegen können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
Zum einen müssen pauschale Reisebeschränkungen durch risikobasierte Einzelregelungen ersetzt werden, die sich am tatsächlichen Infektionsgeschehen orientieren. In diesem Sinne hat die Bundesregierung die Reisewarnung für die EU-Länder, die Schengen-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich aufgehoben. Fluggesellschaften können nun wieder Teile ihrer Netze bedienen und bieten an deutschen Flughäfen im Juli 27 Prozent der Kapazität gegenüber dem Juli 2019 an.
Für andere Staaten gilt bis auf wenige Ausnahmen eine pauschale Reisewarnung bis zum 31. August. Auch diese sollte unverzüglich durch risikobasierte Einzelregelungen ersetzt werden. Zum anderen müssen entlang der gesamten Reisekette Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen gelten, die das Infektionsrisiko gering halten. Hier hat der Luftverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern und sonstigen Alltagssituationen einige strukturelle Vorteile, die gesundheitlich sicheres Reisen auch während der aktuellen Pandemie ermöglichen. Darüber hinaus haben Fluggesellschaften und Flughäfen mit den Gesundheits- und Verkehrsbehörden von Bund und Ländern zusätzliche Maßnahmen festgelegt.
Für den Luftverkehr gilt auch jenseits der aktuellen Pandemie:
Darüber hinaus haben die Luftverkehrsunternehmen zur Bewältigung dieser speziellen Pandemie-Situation mit Gesundheits- und Verkehrsbehörden aus Bund und Ländern weitere Maßnahmen festgelegt. Diese stehen auch im Einklang mit Empfehlungen der UN-Luftfahrtorganisation ICAO sowie der zuständigen europäischen Behörden.
Am Flughafen gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Da an einigen Stellen des Flughafens Abstand halten nicht möglich ist, etwa bei den Sicherheitskontrollen, gilt in Flughafengebäuden eine generelle Maskenpflicht.
Beschäftigte mit engem Kundenkontakt werden zudem durch Infektionsschutzabtrennungen geschützt. Das Ein- und Aussteigen wird so organisiert, dass Gedränge vermieden werden kann. Das Einsteigen verläuft nun vorrangig über Fluggastbrücken und in Gruppen. Falls doch einmal Busse benötigt werden, kommen mehr Fahrzeuge zum Einsatz.
Kernelement des sicheren Fliegens ist die Versorgung der Passagiere im Flugzeug mit stets frischer und permanent gereinigter Kabinenluft. Diese besteht zur Hälfte aus frisch eingeleiteter Außenluft sowie Rezirkulationsluft. Die gesamte Luft wird innerhalb von drei Minuten komplett ausgetauscht.Bereits dieser hohe Luftumsatz hält eine etwaige Virendichte niedrig.
Die Luftströmung an Bord verläuft hauptsächlich von oben nach unten. Die Luft wird mit einer Geschwindigkeit von einem Meter pro Sekunde durch die Decke in die Kabine gepumpt und
unterhalb der Fenstersitze wieder abgesaugt. Längsströmungen, die Viren transportieren könnten, werden so minimiert.
Zudem sind die Flugzeuge der deutschen Airlines mit HEPA-Filtern (High Efficiency Particulate Air) ausgestattet. Diese reinigen die Luft vor dem Einleiten in die Kabine zuverlässig von Viren, Bakterien, Pilzen und Staub mit einer Filterleistung, die dem Abscheidegrad von Filtern eines Operationssaals entspricht. Damit auch beim Ein- und Aussteigen der Luftaustausch und die Filterung gewährleistet sind, haben die Fluggesellschaften die Prozesse so angepasst, dass die Klimaanlagen auch am Boden aktiv sind, so lange Passagiere an Bord sind.
Zusätzlich zur Kabinenbelüftung und da Social Distancing im Flugzeug nicht möglich ist, muss eine eigene Mund-Nase-Bedeckung mitgeführt und während des gesamten Aufenthalts an Bord getragen werden. Dies minimiert das Ansteckungsrisiko im Nahbereich für Passagiere und Crew.
Diese strukturellen Vorteile und die zusätzlichen Maßnahmen machen das Flugzeug zu dem öffentlichen Verkehrsmittel mit dem geringsten Infektionsrisiko. Die europäischen Behörden für Gesundheit und für Flugsicherheit haben wiederholt bestätigt, dass bislang kein Fall bekannt ist, in dem sich eine Person im Flugzeug mit Covid-19 angesteckt hat.
Stand: Juli 2020