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27. März 2015
Sicherheit

Zwei-Personen-Regel im Cockpit

Deutsche Fluggesellschaften führen neues Verfahren ein

Nach dem tragischen Flugzeugunglück in Frankreich haben sich die deutschen Fluggesellschaften unter dem Dach des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) beraten und sich mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur und dem Luftfahrt-Bundesamt abgestimmt. Demnach führen unsere deutschen Fluggesellschaften als ersten Schritt ein neues vorläufiges Verfahren ein, das vorsieht, dass immer zwei autorisierte Personen im Cockpit eines Flugzeuges sein müssen.

Die Umsetzung dieser Zwei-Personen-Regel erfolgt gemäß dieser Absprache durch unsere Fluggesellschaften.