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Tarifeinheitsgesetz ist ein erster Schritt

Wirtschaft

„Wir begrüßen, dass die Koalition mit dem Beschluss eines Tarifeinheitsgesetzes einen ersten Schritt zur Stärkung  der Befriedungs- und Ordnungsfunktion von Tarifverträgen gehen will. Allerdings wird die Chance vertan, auch für den Luftverkehr wirkungsvolle Regeln für mehr Tariffrieden zu schaffen“, sagte Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) anlässlich der heutigen Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes durch den Bundestag.

"Wir begrüßen, dass die Koalition mit dem Beschluss eines Tarifeinheitsgesetzes einen ersten Schritt zur Stärkung der Befriedungs- und Ordnungsfunktion von Tarifverträgen gehen will. Allerdings wird die Chance vertan, auch für den Luftverkehr wirkungsvolle Regeln für mehr Tariffrieden zu schaffen."

BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow

Das Tarifeinheitsgesetz stellt Regeln auf, die sogenannte Tarifkollisionen, also den schädlichen Aufschaukelungswettbewerb mehrerer unterschiedlicher Gewerkschaften, verhindern soll. Alle wesentlichen Streiks der letzten Jahre im Luftverkehr sind aber nicht auf solche Tarifkollisionen zurückzuführen. Vielmehr ist der Tarif-Unfrieden im Luftverkehr vor allem eine Folge der Struktur des Luftverkehrs: Jeder Tarifkonflikt in einem der vielen am Luftverkehr beteiligten Einzelunternehmen oder bei mitwirkenden Dienstleistern der öffentlichen Hand kann jedes Mal nahezu den kompletten Luftverkehr lahmlegen.

„Deswegen brauchen wir für diesen speziellen Bereich der kritischen Verkehrsinfrastruktur Regeln für Tarifkonflikte“, sagte von Randow. Nach Ansicht des BDL sind dies vor allem Ankündigungsfristen und eine vorgeschaltete Schlichtung. „Damit wird in keiner Weise das Streikrecht in Frage gestellt. Es würde lediglich die Bestimmung, dass ein Streik nur die „Ultima Ratio“, also das letzte Mittel,  sein sollte, mit Leben gefüllt.“ Darüber seien sich nahezu alle Experten einig. Auch zahlreiche Abgeordnete der Koalition sähen dies so. Aber es habe bei der Mehrheit der  Koalition die Bereitschaft gefehlt, diese Erkenntnis in gesetzliche Regeln zu gießen, so von Randow.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Luftverkehrswirtschaft   ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über 200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als 800 000 Menschen.

Ansprechpersonen

Alexander Klay, Pressesprecher BDL
Alexander Klay
Pressesprecher
alexander.klay@bdl.aero
+49 30 520077-165