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„Tag gegen Lärm“: Information zu Maßnahmen gegen Fluglärm

Verkehrslärm

Zum „Tag gegen Lärm“ am 25. April geben wir nachfolgend einen Überblick, welche Maßnahmen zur Reduktion von Lärmemissionen und welche Maßnahmen zum Schutz der Flughafenanwohner vor bestehendem Fluglärm getroffen werden.

Reduktion von Fluglärm:

  • Schallreduzierung am Flugzeug: Alte Flugzeuge werden durch moderne leisere Flugzeuge ersetzt. So konnte der Lärmpegel von Flugzeugen in den vergangenen sechs Jahrzehnten um 88 Prozent bzw. 30 dB reduziert werden. Derzeit sind von den deutschen Fluggesellschaften 242 neue und leisere Flugzeuge im Gesamtwert von 39 Milliarden Euro bestellt.
  • Innovationen an Flugzeugen: Durch leisere Triebwerke, optimierte Flugzeugoberflächen und das Nachrüsten von Schalldämpfern lassen sich auch ältere Flugzeugmodelle leiser betreiben. Neue Triebwerkstechnologien können den Lärmteppich während des Starts beispielsweise um rund 70 Prozent verkleinern (Getriebefan).
  • Flugverfahren: Durch den kontinuierlichen Sinkflug wird Lärm um bis zu 5 dB verringert. Durch optimierte satellitengestützte Anflugverfahren können Ballungsgebiete im Anflug umflogen werden, um möglichst viele Menschen vom Lärm zu entlasten.
  • Lärmbezogene Flughafenentgelte: Je lauter das Flugzeug ist, umso höher sind die Gebühren an den Flughäfen: Das kann Anreiz sein, leisere Flugzeuge einzusetzen.
  • Reduktion von Lärmemissionen am Boden: Durch den Einsatz von Bodenstrom an Flughäfen und das Bereitstellen von klimatisierter Luft wird vermieden, dass Flugzeuge auf der Parkposition ihre Hilfstriebwerke laufen lassen müssen. Zudem gibt es alternative Antriebe beim Bodenverkehr. Flugzeugschlepper werden eingesetzt, um Lärmemissionen von Triebwerken zu mindern, denn diese werden dadurch so spät wie möglich eingeschaltet.

Schutz der Flughafen-Anwohner vor bestehendem Lärm:

  • Schallschutz an Häusern: Die Luftverkehrswirtschaft kommt für Umbaumaßnahmen von Schallschutzfenstern, Lüftungseinrichtungen und Dächern der Anwohner auf, sofern diese im anspruchsberechtigten Bereich wohnen. Bis 2016 gaben die Flughäfen und Fluggesellschaften 1,12 Milliarden Euro für den Schallschutz aus.
  • Schallschutzhallen: Durch Schallschutzhallen für Triebwerkstests am Boden werden die Anwohner vor Lärm geschützt.
  • Information und Beschwerdemanagement: Information der Bürger und verbessertes Beschwerdemanagement sowie Bürgerbeteiligung in Fluglärmkommissionen schaffen Transparenz. Zahlreiche Flughäfen veröffentlichen Daten von Lärmmessungen und Messstationen auf eigenen Webseiten.

Weitere umfassende Informationen rund um das Thema Fluglärm sowie zu den Maßnahmen der Luftverkehrswirtschaft finden Sie auf der Webseite www.fluglärm-portal.de

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.

Ansprechpersonen

Carola Scheffler
Pressesprecherin
carola.scheffler@bdl.aero
+49 30 520077-117