Die wettbewerbsverzerrende und investitionshemmende Wirkung der Luftverkehrsteuer setzt sich ungebremst fort – und die Belastung für die deutsche Luftfahrt steigt sogar noch weiter an. Das ist der zentrale Befund des „5. Evaluierungsberichts zur Luftverkehrsteuer in Deutschland“, den der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) heute vorgestellt hat.
"Der nationale Alleingang bei der Luftverkehrsteuer verschlechtert in gravierender Weise die Wettbewerbsposition unserer Fluggesellschaften und Flughäfen. Gleichzeitig entzieht sie unseren Unternehmen die Finanzkraft für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Lärmschutz und Kundenservice. Wir appellieren an die Koalition, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, die Fluggesellschaften und Flughäfen von einseitigen nationalen Kosten zu entlasten.“
Anlässlich der neuen Ergebnisse sagte BDL-Präsident Prof. Klaus-Dieter Scheurle: „Der nationale Alleingang bei der Luftverkehrsteuer verschlechtert in gravierender Weise die Wettbewerbsposition unserer Fluggesellschaften und Flughäfen. Gleichzeitig entzieht sie unseren Unternehmen die Finanzkraft für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Lärmschutz und Kundenservice. Wir appellieren an die Koalition, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, die Fluggesellschaften und Flughäfen von einseitigen nationalen Kosten zu entlasten.“
Die Luftverkehrsteuer wurde im Jahr 2010 in einer angespannten Haushaltslage beschlossen, um zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 1 Milliarde Euro zu generieren. Die Steuer trifft überproportional die deutschen Fluggesellschaften, denn diese machen den Hauptteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen Flughäfen: Vier deutsche Luftfahrtunternehmen haben 2017 mehr als die Hälfte der gesamten Steuerlast getragen, der Rest verteilte sich auf über 100 andere, insbesondere ausländische Fluggesellschaften. Wettbewerber aus dem Ausland sind von der Steuer also nur marginal betroffen, denn sie machen nur einen Bruchteil ihres Geschäfts mit Abflügen ab deutschen Flughäfen.
Der Evaluierungsbericht zeigt die negativen Folgen dieser anhaltenden Wettbewerbsverzerrung zulasten deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen:
Mit der neuesten Verordnung zur Festsetzung der Steuersätze für das Jahr 2019 wird ein erneuter Anstieg des Steueraufkommens aus der Luftverkehrsteuer festgelegt. Dies widerspricht dem Willen des Gesetzgebers, den Zielwert der Luftverkehrsteuer bei 1 Milliarde Euro zu definieren. Im Gesetzgebungsprozess wurde dokumentiert, dass die Gesamtbelastung der Branche aus der Luftverkehrsteuer und aus dem EU-Emissionshandel diesen Betrag nicht übersteigen soll und dass die Steuersätze daher jährlich angepasst werden sollen. Im Bundeshaushalt 2019, der am Freitag im Bundestag zur Abstimmung steht, sind allerdings Einnahmeerwartungen allein aus der Luftverkehrsteuer in Höhe von 1,215 Milliarden Euro eingestellt – also eine Mehrbelastung von 215 Millionen Euro.
Dazu BDL-Präsident Prof. Scheurle: „Wenn die wettbewerbsverzerrende Luftverkehrsteuer schon nicht abgeschafft wird, dann sollte die Steuerbelastung zumindest nicht schleichend weiter erhöht werden. Die beabsichtigte Ausweitung des Steueraufkommens geht vor allem zulasten der deutschen Unternehmen – das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Fluggesellschaften und Flughäfen und gefährdet Arbeitsplätze in Deutschland.“
Den vollständigen Evaluierungsbericht finden Sie hier zum Download:
https://www.bdl.aero/download/3024/5-evaluierungsbericht-luftverkehrsteuer.pdf
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.