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07. Dezember 2015
Wirtschaft

EU-Kommission stellt Aviation Package vor

Sie vergisst dabei, die wettbewerbsverzerrenden Belastungen der europäischen Luftfahrt anzugehen

„Wir begrüßen, dass die Europäische Kommission die Herausforderungen der europäischen Luftverkehrswirtschaft im internationalen Wettbewerb erkannt hat und nun die Weichen stellen will, um die schwer angeschlagene Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrswirtschaft in Europa wiederherzustellen“, sagt Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).

Die umfangreiche Analyse der Kommission geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Gut ist, dass die Kommission nicht nur analysiert, sondern auch ankündigt, konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen zu wollen. Es fehlen aber  Vorschläge, die Ordnungs- und Fiskalpolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu überprüfen, so wie es das Europäische Parlament verlangt hat: Das Parlament fordert jegliche unilaterale EU-Bestimmungen, die den Wettbewerb verzerren, zu überprüfen und ggf. abzuschaffen. Ebenso sollten, so das Europäische Parlament, auch die EU-Mitgliedstaaten  aufgefordert werden, wettbewerbsverzerrende regulative und fiskalische Lasten abzubauen. Dazu gehören z.B. nationale Alleingänge wie bei der Luftverkehrsteuer, den Betriebszeiten an den Flughäfen oder EU-Alleingänge beim Emissionshandel.

„Fairen Wettbewerb in Luftverkehrsabkommen verbindlich machen, das wird kein einfacher Weg sein.“

BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch

„Was die EU-Außenpolitik im Luftverkehr anbelangt, ist es richtig, dass die EU Kommission die weitere Öffnung der Luftverkehrsmärkte mit Luftverkehrsabkommen begleiten will, die sich an Kriterien für einen fairen Wettbewerb orientieren, “ so Klaus-Peter Siegloch. Das müsse für EU-Abkommen ebenso gelten, wie für bilaterale Luftverkehrsabkommen der EU-Mitgliedstaaten. „Fairen Wettbewerb in Luftverkehrsabkommen verbindlich machen, das wird kein einfacher Weg sein. Umso wichtiger ist es, dass EU und Mitgliedstaaten ihre Hausaufgaben machen und bei der Überprüfung der eigenen regulativen und fiskalischen Rahmenbedingungen sofort handeln.“