Auf Initiative des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Freien und Hansestadt Hamburg haben Bund, Länder, Fluggesellschaften, Flughäfen, Flugsicherungsorganisationen und Verbände am 5. Oktober 2018 gemeinsam Maßnahmen vereinbart, um für den deutschen Luftverkehr eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit, eine höhere Zuverlässigkeit, eine verbesserte Pünktlichkeit und den Abbau von Engpässen bei gleichzeitiger Gewährleistung des hohen Sicherheitsniveaus zu erreichen.
Das starke Wachstum des Luftverkehrs stößt in vielen Teilen Europas an Kapazitätsgrenzen. Daher gilt es, neben temporären und lokalen Sonderfaktoren für Verspätungen und Flugausfälle auch strukturelle Ursachen zu bewältigen.
Alle Beteiligten haben in der Zwischenzeit umfangreiche strukturelle, organisatorische und finanzielle Anstrengungen zur Umsetzung des Maßnahmenpakets unternommen. Hierzu gehören unter anderem die Bereitstellung von Reservekapazitäten, die Optimierung von Flugplänen und Bodenzeiten sowie personelle Maßnahmen bei der Flugsicherung. Die Bundesregierung hat das Problem der gestiegenen Flugverspätungen auch zum Gegenstand der Beratungen des EU-Verkehrsministerrats im Dezember 2018 in Brüssel gemacht und bei den übrigen EU-Mitgliedsstaaten breite Unterstützung für den vorgestellten Maßnahmenkatalog erhalten.
Der Umsetzungsprozess der einzelnen Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des Luftverkehrs haben kurz-, mittel- und langfristigen Charakter. Da für die bevorstehende Sommerflugplanperiode 2019 mit einem weiteren Wachstum des Luftverkehrsaufkommens in Deutschland und Europa zu rechnen ist, können die bereits ergriffenen kurzfristigen Maßnahmen durch dieses Wachstum teilweise kompensiert werden. Die mittel- und langfristigen Maßnahmen werden einem Überwachungsprozess unterzogen und in den folgenden Flugplanperioden schrittweise ihre Wirkungen entfalten. Generell gilt, dass alle Beteiligten die Umsetzung der Maßnahmen weiter vorantreiben, damit z. B. die Kapazitäten im Luftraum erhöht werden, aber auch den Verbraucherinteressen bei Verspätungen und Annullierungen umfassend Rechnung getragen wird.
Das bisherige Umsetzungsergebnis des hochrangigen Treffens „Fortschrittstreiber Luftfahrt: Ein Schwerpunkt der deutschen Verkehrspolitik“ stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Bund und Länder
- Single European Sky: Überarbeitung des Regulierungsrahmens (Maßnahme 1)
Die Bundesregierung hat mit den kommenden EU-Ratspräsidentschaften (Finnland und Kroatien) die Überlegungen zur Überarbeitung des europäischen Regulierungsrahmens für den „Single European Sky“ auf den Weg gebracht. Ziel ist eine Steigerung der Flugsicherungskapazitäten durch eine Neujustierung des Regulierungssystems (bessere Wirksamkeit) und die Unterstützung der Einführung neuer Technologien zur Erleichterung der Flugverkehrskontrolltätigkeit. Die Bundesregierung beabsichtigt, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union über einen von der Europäischen Kommission erwarteten Vorschlag zur Revision des Regulierungsrahmens mit Priorität voranzutreiben. - Erhöhung der Flugsicherungskapazitäten im europäischen Luftraum (Maßnahme 2)
Die Bundesregierung hat sich in europäischen Expertengremien für eine Erhöhung der Flugsicherungskapazitäten im europäischen Luftraum eingesetzt. Ziel ist eine wirkungsvollere grenzüberschreitende Zusammenarbeit, ein flexiblerer, sektorenübergreifender Einsatz von Fluglotsen sowie eine stärkere Automatisierung der Flugsicherungsdienste. Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament und der Neubildung der Europäischen Kommission werden diese Bemühungen weiter intensiviert. - Weiterentwicklung der Flughafenentgeltordnung (Maßnahme 3)
Bund und Länder unterstützen die Flughafenbetreiber dabei, über eine entsprechende Gestaltung der Entgeltordnungen Anreize für die Luftfahrtunternehmen nicht nur zur Nutzung lärmarmer Flugzeuge, sondern auch zur Steuerung der Verteilung der Flugbewegungen an den Tagesrandzeiten; dabei sollen Starts und Landungen, die verspätungsbedingt außerhalb der slotkoordinierten Betriebszeiten durchgeführt werden, nicht von Rabatt- oder Förderprogrammen in den Entgeltordnungen profitieren können. Die Umsetzbarkeit dieser Ziele wird schrittweise im Rahmen zukünftig anstehender Verfahren geprüft. - Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Maßnahme 4)
Die Bundesregierung beteiligt sich an einer von der Europäischen Kommission beauftragten Studie zur Revision der EU-Passagierrechte-Verordnung. Mit den Ergebnissen der Studie, die für Ende des Jahres angekündigt sind, wird eine breite Datenbasis vorliegen, auf deren Grundlage die Verhandlungen zur Verbesserung der EU-Fluggastrechte-Verordnung weitergeführt werden können. Die Bundesregierung wird die Verhandlungen im EU-Ministerrat unterstützen und sich erforderlichenfalls während der deutschen Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr aktiv um einen Abschluss bemühen. - Intermodale Anbindung der internationalen Verkehrsflughäfen (Maßnahme 5)
Zusätzlich zu den bestehenden Anbindungen der Flughäfen Frankfurt, Köln und Düsseldorf an das ICE-Netz der Bahn wird nach Fertigstellung der Hochgeschwindigkeitsstrecke Stuttgart-Ulm auch der Flughafen Stuttgart über eine attraktive Anbindung an das Schienen-Fernverkehrsnetz verfügen. Zur Anbindung des Flughafens München ist ein zweigleisiger Ausbau (Fernbahngleis des Erdinger Ringschlusses) Erding (neu) – Flughafen-Bahnhof vorgesehen. Die bahnseitige Anbindung des Flughafens BER ist fertiggestellt und mit Aufnahme des Terminalbetriebs einsatzbereit. Mit der neuen, auf das Jahr 2035 ausgerichteten Verkehrsprognose im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung wird eine eigenständige Luftverkehrsprognose erstellt, welche die bedarfsgerechten Planungen für eine weitere intermodale Anbindung der Flughäfen verbessert. - Begutachtung der Organisation der Luftsicherheit (Maßnahme 6)
Der Bundesrechnungshof nimmt zurzeit eine Prüfung des Themas „Steuerung und Durchführung von Luftsicherheitskontrollen“ vor. Zudem wird zusätzlich zur Prüfung durch den Bundesrechnungshof eine ergänzende Begutachtung initiiert. Die Erteilung eines Auftrages für das von den Koalitionsfraktionen gewünschte ergänzende Gutachten steht bevor. - Weiterentwicklung der Passagier- und Handgepäckkontrolltechnik (Maßnahme 7)
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie die Bundespolizei sorgen dafür, dass an deutschen Flughäfen ein Höchstmaß an Sicherheit, auch durch den Einsatz modernster Kontrolltechnik gewährleistet wird. Dabei werden Auswirkungen auf Durchsatzzahlen und den Passagierkomfort berücksichtigt. Neue Abläufe sollen zukünftig die Kontrollen schneller und zuverlässiger gestalten. Eine Einführung der Computertomographie-Technik in der Handgepäckkontrolle ist möglich, sobald diese zugelassen ist. Dadurch werden weitere Verbesserungen der Detektionseigenschaften und eine Beschleunigung der Kontrollprozesse erwartet. Bei dem durch die Bundespolizei aktuell geschlossenen Rahmenvertrag für Fluggastkontrollstellen werden neue technische Komponenten mit den bisherigen Kontrollstellenmodulen baukastenartig kombiniert, so dass diese nach den örtlichen und strukturellen Gegebenheiten der jeweiligen Flughäfen flexibel variiert und optimal angepasst werden können. - Optimierung des Personaleinsatzes bei den Grenzkontrollen (Maßnahme 8)
Aktuell werden an sieben deutschen Flughäfen insgesamt 200 EasyPASS-Kontrollspuren betrieben. Darüber hinaus sind die Erstausstattung der Flughäfen Stuttgart und Hannover sowie zusätzliche Installationen an den Flughäfen Frankfurt/Main, München, Düsseldorf und Berlin-Schönefeld mit EasyPass-Kontrollstellen vorgesehen. Der Prozess zur Optimierung des Personaleinsatzes an den Grenzkontrollstellen der Flughäfen wird unabhängig davon regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben.