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10. März 2017
Sicherheit

BDL: Verordnung zum Drohnen-Betrieb stärkt Sicherheit im Luftverkehr

Luftverkehrswirtschaft begrüßt Verschärfung der rechtlichen Anforderungen

Anlässlich der heutigen Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Drohnenverordnung im Bundesrat erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL): „Die deutsche Luftfahrt begrüßt, dass die rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Drohnen mit der vorliegenden Verordnung verschärft werden. Damit schafft die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit.“

„Die stetig wachsende Zahl von Drohnen darf nicht zu einer Gefährdung für den Luftverkehr werden. Die Sicherheitsauflagen der Drohnen-Verordnung sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich das Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen lässt.“

BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow

Die deutsche Luftverkehrswirtschaft sieht zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten für Drohnen in den unterschiedlichsten Bereichen, etwa in der Katastrophenhilfe, für die Wartung von technischen Anlagen und für die Überwachung der Sicherheit bei wichtigen Industrie- und Infrastrukturanlagen. Aber die Zahl von kommerziell und privat betriebenen Drohnen im deutschen Luftraum steigt rasant. Hauptgeschäftsführer von Randow: „Die stetig wachsende Zahl von Drohnen darf nicht zu einer Gefährdung für den Luftverkehr werden. Die Sicherheitsauflagen der Drohnen-Verordnung sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich das Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen lässt.“

Neben Regelungen zu Flugverbotszonen und zur Qualifikation von Drohnenpiloten sieht der Entwurf der Drohnenverordnung unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen vor. Ein nächster wichtiger Schritt muss die Einführung einer Registrierungspflicht sein – ähnlich der bundesweiten Kfz-Erfassung. Dabei ist es sinnvoll, auf europäischer Ebene eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.