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BDL: Verordnung zum Drohnen-Betrieb stärkt Sicherheit im Luftverkehr

Sicherheit

Anlässlich der heutigen Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Drohnenverordnung im Bundesrat erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL): „Die deutsche Luftfahrt begrüßt, dass die rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Drohnen mit der vorliegenden Verordnung verschärft werden. Damit schafft die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit.“

"Die stetig wachsende Zahl von Drohnen darf nicht zu einer Gefährdung für den Luftverkehr werden. Die Sicherheitsauflagen der Drohnen-Verordnung sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich das Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen lässt."

BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow

Die deutsche Luftverkehrswirtschaft sieht zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten für Drohnen in den unterschiedlichsten Bereichen, etwa in der Katastrophenhilfe, für die Wartung von technischen Anlagen und für die Überwachung der Sicherheit bei wichtigen Industrie- und Infrastrukturanlagen. Aber die Zahl von kommerziell und privat betriebenen Drohnen im deutschen Luftraum steigt rasant. Hauptgeschäftsführer von Randow: „Die stetig wachsende Zahl von Drohnen darf nicht zu einer Gefährdung für den Luftverkehr werden. Die Sicherheitsauflagen der Drohnen-Verordnung sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich das Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen lässt.“

Neben Regelungen zu Flugverbotszonen und zur Qualifikation von Drohnenpiloten sieht der Entwurf der Drohnenverordnung unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen vor. Ein nächster wichtiger Schritt muss die Einführung einer Registrierungspflicht sein – ähnlich der bundesweiten Kfz-Erfassung. Dabei ist es sinnvoll, auf europäischer Ebene eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.

Ansprechpersonen

Julia Fohmann-Gerber
Pressesprecherin
julia.fohmann@bdl.aero
+49 30 520077-116